Auch in diesem Jahr werden die 24 sächsischen Finanzämter den Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Hartmut Vorjohann hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.
Daher verzichten die Finanzämter in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr unter anderem auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Steuerbescheide können dagegen weiterhin versandt werden, damit Steuern ohne Verzögerungen festgesetzt und gegebenenfalls erstattet werden können. Bereits fällige Steuern müssen auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.
Hinweis:
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung.
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