Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich gestern im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Damit greift der Bundestag Forderungen der Länder auf und verbessert den gesetzlichen Rahmen für das Ehrenamt. Über ein Drittel der Sachsen engagiert sich ehrenamtlich in fast 30.000 Vereinen. Für viele von ihnen verbessern die heutigen Beschlüsse die Rahmenbedingungen.
„Endlich zahlt sich unser unnachgiebiges Engagement aus. Die längst überfälligen Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht kommen ab 2021. Sie helfen vor allem kleineren Vereinen und unterstützen wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Das zu unterstützen, ist für uns ein wichtiges Anliegen“, so der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Aktives Mitwirken im Verein wird zukünftig noch besser honoriert, in dem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr erhöht werden. Durch die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Einrichtungen um 10.000 Euro auf 45.000 Euro und der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis um 100 Euro auf 300 Euro pro Jahr wird gleichzeitig spürbar Bürokratie abgebaut.
Außerdem wird das ehrenamtliche Engagement vielfältiger, indem der Katalog gemeinnütziger Zwecke um neue, gesellschaftlich relevante Bereiche erweitert wird. Das betrifft unter anderem den Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, aber auch den Freifunk.
Hintergrund
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern die Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Dabei werden auch eine Vielzahl von Verbesserungsanregungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats ist für den 18. Dezember 2020 vorgesehen.
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