Am kommenden Mittwoch wird in der 18. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages das Bildungsstärkungsgesetz (Drs. 7/4792) unter TOP 4 abschließend beraten. Darin enthalten ist auch eine wichtige coronabedingte Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird nach Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie für das Sommersemester 2020 und das aktuelle Wintersemester gesetzlich um jeweils ein Semester verlängert.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Viele Studierende sind hart von den Folgen der Corona-Pandemie getroffen. Das Studium ist auch im aktuellen Wintersemester nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Für viele Studierende wird sich das Studium verlängern, ohne dass sie dafür die Verantwortung tragen.
Mit der gesetzlichen Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit bekommen Studierende in Sachsen Sicherheit und zwei Semester mehr Zeit für den erfolgreichen Studienabschluss. Besonders BAföG-Empfängerinnen und Empfänger brauchen diese Verbindlichkeit, damit sie ohne finanzielle Sorgen ihr Studium beenden können.“
Weitere Informationen:
Die Änderung zur Regelstudienzeit findet sich unter §114a auf Seite 53 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung (Drs 7/4792) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)“ (Drs 7/3650)
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