Die sogenannten Roten Gebiete umfassen in Sachsen künftig insgesamt rund 130.600 Hektar und damit etwa 26.000 Hektar weniger als bislang. Bisher waren rund 156.600 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen in Sachsen als Nitrat-Gebiete ausgewiesen.

„Mit der Neuabgrenzung der Roten Gebiete vollziehen wir die seit 1992 bestehenden europarechtlichen Anforderungen zum Schutz von Gewässern. Wir sind dazu rechtlich verpflichtet. Wir brauchen entschlossene Schritte für den besseren Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern – wegen der unverzichtbaren Ressource Wasser, aber auch, um hohe Strafzahlungen an die EU zu vermeiden.

Für die Betriebe in den Roten Gebieten ist das eine große Herausforderung, auch angesichts einer schwierigen Marktlage und nach drei Dürrejahren in Folge. Zudem trägt das Grundwasser die Nitratlast teils über Jahrzehnte. Somit sind auch Betriebe betroffen, die schon länger konsequent den Nitrateintrag reduziert haben.

Wir haben bei der Umsetzung der neuen Regeln eng mit der Landwirtschaft zusammengearbeitet. Wir bleiben eng an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte, um ihnen mit Anbauberatung, Investitionsförderungen für Präzisionsdüngung und vielem mehr ein auskömmliches Wirtschaften in den Roten Gebieten zu ermöglichen. Klar ist aber auch: Zu hohe Nitratmesswerte lassen sich nicht wegmessen.“

Die Ausweisung der sächsischen Gebiete erfolgte auf Grundlage der erst am 11. November in Kraft getretenen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“, kurz AVV Gebietsausweisung. Aufgrund der im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen neuen Düngeverordnung des Bundes sind die Länder verpflichtet, die Nitratgebiete und sogenannte eutrophierte Gebiete, also solche mit erhöhten Phosphat-Werten, nach bundesweit einheitlichen Kriterien neu auszuweisen und zusätzliche Landesmaßnahmen für diese Gebiete zu bestimmen.

Der Entwurf der aktuell in der Ressortabstimmung befindlichen Sächsischen Düngerechtsverordnung sieht in Umsetzung der Vorgaben nach § 13a Absatz 3 der Düngeverordnung und zusätzlich zu den dort vorgeschriebenen Verpflichtungen vor, dass in diesen Roten Gebieten zwei landesspezifische Maßnahmen einzuhalten sind. Mindestens jährlich sind Bodenuntersuchungen auf verfügbaren Stickstoff vorzunehmen. Zudem müssen organische Dünger vor Aufbringung auf ihre Stickstoff- und Phosphor-Gehalte untersucht werden.

Die Ausweisung eutrophierter Gebiete, also von Gebieten mit erhöhten Phosphat-Werten, sieht der Entwurf der Sächsischen Düngerechtsverordnung nicht vor. Vielmehr sollen in Sachsen die Regelungen des § 13a Abs. 5 der Düngeverordnung genutzt werden. Damit müssen die Landwirte künftig zusätzliche landesweite Abstandsauflagen bei der Ausbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Dünger auf Flächen an Gewässern mit einer Hangneigung von mindestens 10 Prozent einhalten.

Durch diese Regelung werden die sächsischen Landwirte gegenüber einer Ausweisung eutrophierter Gebiete in geringerem Umfang belastet, gleichzeitig wird ein wirksamer Gewässerschutz sichergestellt.

Die Reduzierung der sächsischen Roten Gebiete um 26.000 Hektar fällt prozentual geringer aus als in anderen Bundesländern, weil Sachsen seit 2019 bereits das Instrument der sogenannten Binnendifferenzierung einsetzt. Das heißt, dass nicht ganze Grundwasserkörper als Nitratgebiet ausgewiesen werden, sondern nur die Teile von Grundwasserkörpern, die tatsächlich belastet sind.

Die Novelle der Sächsischen Düngerechtsverordnung soll nach Abschluss der Ressortabstimmung Anfang 2021 in Kraft treten.

Hintergrund

Zum besseren Schutz der Grund- und Oberflächengewässer wurde zum 1. Mai 2020 das deutsche Düngerecht erheblich verschärft. In den Nitratgebieten müssen die Landwirte ab dem 1. Januar 2021 zusätzliche, höhere Anforderungen bei der Düngung einhalten. Die Düngeverordnung verpflichtet darüber hinaus die Länder, die Nitrat- und die eutrophierten Gebiete nach bundesweit einheitlichen Kriterien neu auszuweisen und zusätzliche Landesmaßnahmen für diese Gebiete zu bestimmen.

Die AVV Gebietsausweisung des Bundes sieht vor, dass neben den Nitratmesswerten im Grundwasser (Immission) künftig auch die Nitrat-Austräge der Landwirtschaft (Emission) bei der Ausweisung der Nitratgebiete zu beachten sind. Für diese Emissionsbetrachtung schreibt die AVV bundeseinheitlich das Modellsystem AGRUM DE vor. Mit diesem kombinierten Immissions-Emissions-Ansatz sollen die Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers besser auf die tatsächlichen Problemgebiete konzentriert werden.

Die Nitratgebiete können ab sofort über die Internetseite http://landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1058.htm abgerufen werden. Dafür öffnen Sie bitte GIS_Online, versehen dort „Fachkulisse Nitrat“ in der Rubrik „Schutzgebiete“ mit einem Haken und zoomen dann in das gewünschte Gebiet hinein.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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