127 sächsische Städte und Gemeinden haben in diesen Tagen Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt rund 155 Millionen Euro erhalten. Damit können 197 städtebauliche Gesamtmaßnahmen mit Mitteln aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung fortgesetzt werden.
Der Bund stellt dem Freistaat Sachsen hierfür im Programmjahr 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 77,5 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat Sachsen mit Landesmitteln in gleicher Höhe kofinanziert werden – auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Die Finanzhilfen stehen den Kommunen für ihre städtebaulichen Maßnahmen bis Ende des Jahres 2024 zur Verfügung.
„Unsere Gemeinden stehen vor vielen städtebaulichen Herausforderungen – bei Klimaschutzbelangen, sozialen Fragen oder demografischen Entwicklungen. Ich bin daher sehr froh, dass wir die Städtebauförderung weiterhin auf hohem Niveau fortführen und die Städte und Gemeinden bei ihren städtebaulichen Herausforderungen unterstützen können“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Die Städtebauförderung hilft, unsere Städte und Gemeinden noch attraktiver zu machen und leistet so einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.“
Seit diesem Jahr stehen den sächsischen Städten und Gemeinden anstelle der bisherigen sechs kleinteiligen nun drei umfassende Programme zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ vergeben.
Ziel des Programms „Lebendige Zentren“ ist die Revitalisierung und der Erhalt von Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Die Mittel in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro für 73 Gesamtmaßnahmen dienen der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.
Die Maßnahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ zielen einerseits auf die Stärkung der Gemeinschaft in Stadt- und Ortsteilen ab, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der Bewohner erheblich benachteiligt sind. Andererseits profitieren gerade kleine und mittlere Städte und Gemeinden davon, die durch Zusammenarbeit investive Maßnahmen umsetzen können, die eine interkommunale Daseinsvorsorge sichern und stärken.
Die Mittel in Höhe von rund 39,2 Millionen Euro werden in 29 städtebaulichen Gesamtmaßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft eingesetzt.
Mit den Mitteln des dritten Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in Höhe von 56,9 Millionen Euro werden insbesondere solche Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, wie zum Beispiel durch Leerstand und Sanierungsbedarf.
Sie sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die Erneuerung zu nachhaltigen Quartieren zu befördern. 90 städtebauliche Gesamtmaßnahmen werden mit den Mitteln unterstützt.
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