Die Landesdirektion Sachsen hat gegenüber dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr einen Planfeststellungsbeschluss zum grundhaften Ausbau der Staatsstraße 24 im Zuge der Ortsdurchfahrt Schmannewitz erlassen. Der Straßenausbau wird eine Länge von 1.100 Metern umfassen.
„Das ist eine wirklich gute Nachricht für Schmannewitz: Mit dem grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der gesamten Ortslage verbessert. Darüber hinaus können mit diesem Ausbau auch die Gefahren für den Verkehr aus Anliegergrundstücken und Seitenstraßen deutlich abgesenkt werden“, ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Abschluss des Genehmigungsverfahrens ein.
Die Anlagen für den Fußgängerverkehr sind gegenwärtig unzureichend. Linksseitig ist ein Gehweg vorhanden, rechtsseitig jedoch nur auf einem kurzen Teilstück. Fußgänger werden mit dem grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Schmannewitz beidseitig der Straße Gehwege erhalten. Die vorhandenen Gehwege werden bei unveränderter Breite erneuert.
Die Radwegeinleitung aus Richtung Dahlen am Ortseingang Schmannewitz soll in die Ortslage verlegt und mit einer Querungshilfe ausgestattet werden. Die Einleitung in die Fahrbahn wird mittels Aufweitung und Markierung erfolgen. Am Ortsausgang Schmannewitz in Richtung Sitzenroda ist geplant, beidseitig Radwege anzulegen, um den Anschluss des geplanten Radweges nach Sitzenroda bzw. dessen Einleitung in die Ortslage zu gewährleisten und die bestehenden Rad- und Wanderwege zu verbinden.
Bei den vorhandenen Einmündungen der Kreisstraße und der kommunalen Straßen bestehen gegenwärtig Mängel in den Sichtverhältnissen, der Übersichtlichkeit und den Abbiegeverhältnissen. Es ist vorgesehen, die Einmündungen mit dem grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt so umzugestalten, dass die erforderlichen Sicht- und Fahrbeziehungen hergestellt werden.
Für den Neubau der Gehwege in der Ortslage müssen 28 straßenbegleitende Bäume beseitigt werden. Zum Ausgleich sind 22 neue straßenbegleitende Baumpflanzungen in Schmannewitz vorgesehen. Darüber hinaus werden am nördlichen Ortsrand der Stadt Dahlen Strauch-Baum-Hecken und Baumreihen neu gepflanzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Dahlen öffentlich ausgelegt, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht und allen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird von der Stadt Dahlen ortsüblich bekanntgemacht.
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