Die sächsische Staatsregierung hat heute den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Für 2021 stehen 21,2 Milliarden Euro und für 2022 rund 21,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes war aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausfälle bei den Steuereinnahmen nur durch eine, genau diese Steuerausfälle betreffende Kreditaufnahme möglich. Dazu werden aus dem Coronabewältigungsfonds für die kommenden zwei Jahre insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro eingesetzt.
Maßgeblich bei der Haushaltsaufstellung war das Sicherstellen einer hohen Stabilität bei der staatlichen Aufgabenerfüllung, um den Freistaat gut durch die Corona-Krise zu bringen. Mittelfristig steht der Landeshaushalt vor großen Herausforderungen, weil die aufgenommenen Schulden getilgt werden müssen und schon heute absehbar ist, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen die Vorkrisenprojektion nicht mehr erreichen wird.
Die Solidität des sächsischen Staatshaushaltes für 2021/2022 zeigt sich im Regierungsentwurf insbesondere daran, dass keine weitere Kreditaufnahme außerhalb der Kompensation der Steuermindereinnahmen vorgesehen ist und für zukünftige Pensionslasten weiterhin ausreichend Vorsorge getroffen wird.
Trotz der pandemiebedingten schwierigeren Ausgangssituation erreicht das Haushaltsvolumen, insbesondere wegen steigender Drittmittelzuweisungen, ein höheres Volumen als der vergangene Doppelhaushalt. Die Investitionsquote kann auf dem bisherigen Niveau von rund 14 Prozent gehalten werden. Es stehen jährlich rund drei Milliarden Euro für Investitionen bereit.
So fließen beispielsweise jedes Jahr knapp 500 Millionen Euro in staatliche Baumaßnahmen für die Polizei, Universitäten oder Justiz und die Finanzverwaltung. Als verlässlicher Partner der regionalen Wirtschaft leisten diese Investitionen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Bauwirtschaft. Die Kofinanzierung und damit die Abnahme der EU-Mittel, die aus der neuen Förderperiode ab 2021 erwartet werden, ist gewährleistet.
Der vorgelegte Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 stellt insgesamt sicher, dass trotz der Folgen der Corona-Pandemie wichtige Vorhaben in Wirtschaft und Wissenschaft, Bildung und Kultur, Gesellschaft und Umwelt vorangebracht werden. Die innere Sicherheit wird weiter gestärkt und der Strukturwandel in den Braunkohleregionen aktiv gestaltet.
Schwerpunkte des Doppelhaushaltes 2021/2022:
Umfangreiche Unterstützung der Kommunen
Der Entwurf des Doppelhaushaltes beinhaltet neben den Ausgaben nach dem bereits in den Sächsischen Landtag eingebrachten Entwurf zum kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2021/2022 weitere Zuweisungen an Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat in Höhe von insgesamt jährlich 7,2 Milliarden Euro. Damit soll erneut rund ein Drittel des Gesamtetats für Leistungen an die kommunale Ebene aufgewendet werden.
Beste Bildung für Sachsen
Das bis 2023 geltende 1,7 Milliarden Euro umfassende Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität wird auch 2021/2022 weiterfinanziert. Im Doppelhaushalt sind zusätzlich Mittel für 600 neue Lehrerstellen eingeplant. Weiterhin wird die Anzahl der Schulassistenten und Schulverwaltungsassistenten von derzeit 234 auf bis zu 472 aufgestockt. Auch die erfolgreichen Maßnahmen zur Lehrergewinnung wie das FSJ-Pädagogik oder die Zulage für Referendare im ländlichen Raum werden fortgeführt.
Die staatliche Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft wird deutlich verbessert. Die veranschlagten Mittel steigen von 420 Millionen Euro in diesem Jahr auf 489 Millionen Euro in 2021 und 501 Millionen Euro in 2022. Mit dem Doppelhaushalt wird auch die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung zum Erzieher und Heilerziehungspfleger eingeführt.
Deutlich nehmen auch die Ausgaben für Kindertageseinrichtungen zu. Die Aufwendungen steigen von rund 808 Millionen Euro auf rund 819 Millionen Euro in 2021 und 834 Millionen Euro im Jahr 2022. Zusätzlich stehen in 2021 rund 36 Millionen Euro und in 2022 rund 35 Millionen Euro für Qualitätsmaßnahmen nach dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung.
Bislang über EU-Mittel finanziertes Personal an Schulen zur Unterstützung bei Inklusion (Inklusionsassistenten) oder der Berufsorientierung (Praxisberater) wird künftig allein durch Landesmittel finanziert. Ganztagsangebote werden mit 45 Millionen Euro jährlich auf hohem Niveau verstetigt.
Innere Sicherheit stärken und ehrenamtliche Feuerwehr unterstützen
Für Investitionen in moderne Ausrüstung und Ausstattung der Polizei sind jährlich ca. 90 Millionen Euro vorgesehen, was ungefähr der Höhe im Doppelhaushalt 2019/2020 entspricht. Über die Hälfte dieser Investitionen fließt in die IT-Technik und den Digitalfunk. Im Mittelpunkt dabei stehen die Neugestaltung der Leitstellen der sächsischen Polizei sowie die Konsolidierung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Freistaat.
Im Vergleich zum Haushalt 2020 steigen die sächlichen Verwaltungsausgaben für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Polizei, den zuverlässigen Betrieb und die Wartung der komplexen technischen Systeme von 72 Millionen Euro (2020) um rund 8 Millionen Euro (2021) bzw. rund 12 Millionen Euro (2022). Die Förderung von Präventionsprojekten bei Kommunen, Verbänden und Organisationen wird auf dem bisherigen hohen Niveau in Höhe von ca. 3 Millionen Euro fortgesetzt.
Besonderes Augenmerk wird im Doppelhaushalt 2021/2022 auf die Unterstützung der Arbeit unserer ehrenamtlichen Feuerwehrleute gelegt. Mit den nun geplanten Förderhöhen im investiven Bereich wird das 2018 gesteckte Ziel, bis zum Jahr 2022 insgesamt 200 Millionen Euro für Feuerwehrförderung zu bewilligen, umgesetzt.
Darüber hinaus wird die ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich weiterhin durch die Fortführung der Förderung des Feuerwehrführerscheins, die Feuerwehrpauschale und die Prämierung langjähriger Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Außerdem ist weiterhin eine stabile Finanzierung der Investitionen in die Katastrophenschutzstrukturen des Landes gesichert.
Justiz, Gleichstellung und Demokratie
Im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist sichergestellt, dass die Auszubildenden in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug auch in den kommenden Jahren übernommen werden können. Außerdem werden für die Einführung der E-Akte rund 60 Millionen Euro sowie für die Verbesserung der Resozialisierung und der Suchtbehandlung im Justizvollzug ca. 10 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren bereitgestellt.
Die Stärkung der Gleichstellungsarbeit sowie der Aufbau von Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking können in Angriff genommen werden. Der Haushaltsentwurf sieht außerdem die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen vor.
Wirtschaft und Arbeitsmarkt stärken
Für den Bereich der Arbeitsmarktförderung sind für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 115,2 Millionen Euro sowie im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 63,7 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen weitere Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, deren Höhe wegen des noch ausstehenden EU-Haushaltes derzeit noch nicht zu beziffern sind.
Wichtige Instrumente zur Stärkung der beruflichen Bildung und der Fachkräfteförderung, zur Sicherung heimischer und der Integration zugewanderter Fachkräfte werden weiterhin unterstützt. Mit den Jugendberufsagenturen soll der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf erleichtert werden.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten werden die bewährten Programme gestärkt. Die Förderprogramme zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) werden fortgesetzt. Mit der Technologieförderung soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auch weiterhin unterstützt und ausgebaut werden. Insgesamt stehen für diese Programme 226,8 Millionen Euro in 2021 und 245,8 Millionen Euro in 2022 zur Verfügung.
In einer Digitalagentur sollen künftig die Maßnahmen zusammengefasst werden, um die digitalen Kompetenzen im Freistaat zu erhöhen, branchenübergreifend und barrierefrei Innovationen, Bildung und Teilhabe zu ermöglichen und „Gute Arbeit“ auch im digitalen Zeitalter zu gestalten. Dafür stehen jährlich 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Breitbandausbau wird weiter vorangetrieben.
Engagement im Bereich Mobilität
Ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt im neuen Doppelhaushalt ist die Stärkung des ÖPNV/SPNV, besonders im ländlichen Raum. Für den ÖPNV/SPNV werden insgesamt für die Jahre 2021 761,5 Millionen Euro und für 2022 786,7 Millionen Euro veranschlagt. An einer kontinuierlichen Förderung des Radverkehrs wird mit je 17,3 Millionen Euro in den Jahren 2021/2022 weiter festgehalten.
Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Schwerpunkt auch weiterhin im Erhalt des bestehenden Staatsstraßennetzes einschließlich der Ingenieurbauwerke liegen. Dafür stehen für die Jahre 2021/2022 113,8 Millionen Euro und 107,3 Millionen Euro bereit.
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 erhalten und stärken wir die Strukturen im Bereich Soziales, Integration und Zusammenhalt mit rund 79,6 Millionen Euro im kommenden Jahr und rund 82,4 Millionen Euro in 2022. Konkret profitieren davon unter anderem das Ehrenamtsprogramm „Wir für Sachsen!“, die Flüchtlingssozialarbeit, die Tafeln, Vereine und Verbände im Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ oder das Demokratie-Zentrum Sachsen.
Im Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ stehen jährlich eine Million Euro mehr zur Verfügung, ebenso wird ein neues Programm „Soziale Orte“ aufgelegt, welches mit 1,2 Millionen Euro im kommenden und mit vier Millionen Euro in 2022 ausgestattet ist.
Weiterhin wird der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Pakt für die Jugend“ umgesetzt. Landesweite Projekte der Kinder- und Jugendhilfe können erweitert oder neu initiiert werden. Insgesamt stehen hierfür im Doppelhaushalt über 12 Millionen Euro zur Verfügung. Die in den letzten Jahren flächendeckend ausgebaute Schulsozialarbeit führen wir mit erhöhtem Niveau fort. Dafür stehen insgesamt 64 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Jugendpauschale und die Angebote des Präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung werden beibehalten und im kommenden Doppelhaushalt mit insgesamt über 41 Millionen Euro gefördert. Der Freistaat setzt damit auch ein Zeichen gegenüber der kommunalen Gemeinschaft.
Medizinische Versorgung und öffentliches Gesundheitswesen
Gerade für diesen Bereich ist die Corona-Pandemie eine große Herausforderung, die sich auch im kommenden Doppelhaushalt widerspiegelt. Die finanziellen Mittel steigen hier in den nächsten beiden Jahren um jeweils rund 10 Millionen Euro, von jetzt
178 Millionen Euro auf 186 Millionen Euro in 2021 und 197 Millionen Euro in 2022.
Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Im Bereich Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sind bei einem insgesamt gestiegenen Budget mehr als 100 Millionen Euro für die Risikovorsorge bei Extremwetterereignissen, die Förderung der Klimafolgenanpassung sowie die Umsetzung von CO2-Minderungs-Zielen vorgesehen. Zudem stehen neue Mittel für die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und die Einrichtung von Bio-Regio-Modellregionen zur Verfügung.
Schwerpunkte setzt der Haushalt auch bei der auskömmlichen Finanzierung von Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für den Wald und die Landwirtschaft sowie für Forschungsvorhaben in den Bereichen Landwirtschaft und Klimawandelfolgen, allein im Bereich des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Höhe von 20 Millionen Euro.
Des Weiteren wurden im Haushaltsentwurf Mittel für den Erhalt der Biodiversität, für Boden- und Erosionsschutz, Erhalt und Ausbau von Grünflächen und Biotopen, für Insektenschutz und Verbesserung des Tierwohls verankert.
Weitere Schwerpunkte sind der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Unterstützung der Kommunen bei der alternativen Versorgung mit Strom und Wärme sowie Klimaanpassungsmaßnahmen unter anderem durch Flächenentsiegelung, Begrünung und Gewässerrenaturierung.
Strukturwandel und Regionalentwicklung
Die beiden Ideenwettbewerbe „Sächsische Mitmachfonds“ und der simul+Wettbewerb „Ideen für den ländlichen Raum“ sollen fortgesetzt und auf ganz Sachsen ausgeweitet werden. 14 Millionen Euro sind im kommenden Doppelhaushalt für den neuen simul+Mitmachfonds geplant.
Das Programm „Vitale Dorfkerne“ soll mit insgesamt 35,5 Millionen Euro fortgesetzt werden. Um Stadt und Land zukünftig noch stärker zusammenzudenken, soll eine Stra-tegie »Vitale Regionen« entwickelt werden. Unter Berücksichtigung der bereits etab-lierten Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR Regio) sollen im neuen Haushalt für die Stärkung der Regionen insgesamt 11,2 Millionen Euro vorgesehen werden.
Mit 102,6 Millionen Euro sollen der Wohnungsbau und mit 428,8 Millionen Euro der Städtebau einschließlich Modell- und Sonderprojekte gefördert werden. Dabei wird mit der auskömmlichen Bereitstellung von Landesmitteln die vollständige Abnahme und Kofinanzierung von EU- und Bundesprogrammen gesichert.
Zum Erhalt und zur Nutzbarmachung von Kulturdenkmalen will der Freistaat Sachsen in den kommenden beiden Jahren die Förderung der Denkmalpflege fortführen, die mit insgesamt 41,8 Millionen Euro ausgestattet ist.
Der Freistaat will zudem die die erfolgreiche Strukturentwicklung in den beiden Braunkohleregionen unterstützen. 86,5 Millionen Euro Sondervermögen sind für die Umsetzung der Strukturwandelprojekte im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier im Entwurf enthalten. Mit diesem Geld ist die erforderliche Kofinanzierung der zur Verfügung stehenden Bundesmittel gesichert.
Beste Bedingungen für Wissenschaft und Lehre
Der Freistaat investiert in seine Hochschullandschaft und stärkt damit Lehre und Forschung weiter. Insgesamt sind Ausgaben für die Universitäten und Fachhochschulen von mehr als 730 Millionen Euro in 2021 und fast 754 Millionen Euro im Jahr 2022 geplant. Hinzu kommen deutliche Mittelaufwüchse aus dem Hochschulpakt bzw. aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“. Sie steigen von rund 60 Millionen Euro derzeit auf rund 72 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch bei der Hochschulmedizin. Die medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Leipzig und Dresden sind tragende Säulen auch in der Bewältigung der Corona-Pandemie. Sie sollen deshalb weiter gestärkt werden. Bis Ende 2022 erhöht der Freistaat die jährlichen Zuweisungen um mehr als fünf Millionen Euro auf dann rund 219,5 Millionen Euro.
Die breit aufgestellte Forschung wollen wir weiter unterstützen. Für Projekte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen wollen wir die Mittel auf hohem Niveau ver-stetigen. Im kommenden Jahr stellt der Freistaat mehr als 300 Millionen Euro bereit und damit rund 50 Millionen Euro mehr als 2020.
Der Freistaat unterstreicht mit weiteren Investitionen auch die Wichtigkeit der Krebsforschung in Sachsen. Vorgesehen ist der weitere Ausbau der Außenstelle des Deutschen Krebsforschungszentrums DKFZ in Dresden.
Kultur und Tourismus ausreichend Kraft für einen Neustart geben
Kunst und Kultur in unseren Städten und auf dem Land auf sehr hohem Niveau zu fördern, bleibt ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Gerade während und nach der Corona-Pandemie will der Freistaat hier ein verlässlicher Partner sein.
Für die Kulturräume sind 104,7 Millionen Euro eingeplant. Die Industriekultur bekommt mit 2,4 Millionen Euro pro Jahr weiterhin ein starkes Gewicht. Die Kulturstiftung und die allgemeine Kulturförderung werden mit rund 15 Millionen pro Jahr unterstützt und gestärkt. Die Kulturstiftung ist gerade in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie ein verlässlicher Partner für die Künstlerinnen und Künstler sowie die Kulturschaffenden und ihre Projekte.
Zusätzliche 2,5 Millionen Euro pro Jahr werden für die Kulturhauptstadt 2025 eingestellt, damit Chemnitz kraftvoll den erfolgreichen Weg weitergehen kann. Die Gedenkstätten erhalten mit rund 3,3 Millionen Euro mehr Geld und wir tragen mit rund 1,5 Millionen Euro den sächsischen Beitrag für die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Stiftung Ausschwitz-Birkenau. Gerade jetzt ist das aktive Erinnern wichtig, um die demokratische Kultur zu erhalten.
Den Tourismus in Sachsen zu stärken, seine nachhaltige Weiterentwicklung zu unterstützen und die Synergiepotentiale von Kultur und Tourismus besser zu nutzen, findet sich im kommenden Doppelhaushalt ebenfalls wieder. Für das Standort- und Tourismusmarketing sind für beide Jahre rund 17,4 Millionen Euro geplant. Für touristische Marketing- und Destinationsentwicklungsprojekte sind 10 Millionen Euro für beide Jahre eingestellt.
Die erfolgreiche Standortkampagne „So geht sächsisch.“ wird ebenfalls fortgeführt. Dafür sind in beiden Haushaltsjahren jeweils 4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Unterstützung des Breiten- und Nachwuchsleistungssports
Die Unterstützung des Breiten- und Nachwuchsleistungssports über den Landessportbund Sachsen e. V. stellt den Schwerpunkt der Sportförderung im kommenden Doppel-haushalt dar. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel wird eine stufenweise Anhebung der Übungsleiterpauschale auf das Niveau der Ehrenamtsförderung im Programm „Wir für Sachsen“ bis 2022 ermöglicht.
Digitalisierung der Verwaltung
Für das Thema Digitalisierung wird es insgesamt 100 neue Stellen geben. Gestärkt werden soll damit insbesondere auch der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste als zentraler IT-Dienstleister der Staatsverwaltung sowie die Digitalisierungs-Abteilung der Staatskanzlei. Ziel ist es, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) voranzubringen und den IT-Betrieb und die Informationssicherheit weiter zu stärken.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Für die Umsetzung des OZG sind im neuen Doppelhaushalt 1,9 Millionen Euro 2021 und weitere 2,1 Millionen Euro 2022 vorgesehen. Außerdem wird die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei dieser Aufgabe fortgesetzt.
Der Regierungsentwurf wird jetzt dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zugeleitet und am 7. Januar 2021 in erster Lesung ins Parlament eingebracht.
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