Der Freistaat stellt bis zu fünf Millionen Schutzmasken für Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen zur Verfügung stellen. Die Masken werden an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgeliefert. Von dort erfolgt dann die Verteilung an die Einrichtungen vor Ort. Sachsen verfügt aus der Erstbeschaffung im April 2020 über Reserven an entsprechende Masken, die zum Schutz von Risikogruppen beschafft wurden. Mit der Verteilung erfüllen die Masken nun genau diesen Zweck.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Es ist für mich selbstverständlich, dass wir diese Masken an Pflegeheime und medizinische Einrichtungen abgeben. Sie können zum Beispiel an Besucher verteilt werden, die ihre Angehörigen sehen möchten.“ Die Verteilung sei eine schnell umsetzbare und unbürokratische Möglichkeit, die besonders unterstützungsbedürftigen Bereiche der medizinisch und pflegerischen Versorgung direkt zu erreichten, so die Ministerin weiter.
Petra Köpping ergänzt: „Masken sind für die Vermeidung von Ansteckungen sehr wichtig. Deshalb haben wir in der Corona-Schutz-Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verschärft. Schon eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung vermindert das Infektionsrisiko. Höherwertige Masken bieten noch größeren Schutz für die Mitmenschen und auch für den Träger selbst. Das ist wichtig für Menschen, die oft mit dem Virus in Berührung kommen können und für Risikogruppen.“
Sachsen verfügt über Vorräte an Schutzmasken, die dem Standard KN95 entsprechen. Diese Masken wurden nach chinesischem Standard geprüft und sind hinsichtlich der Filterleistung bei den für die Corona-Verbreitung relevanten Aerosolen wirksam.
Keine Kommentare bisher