Nordsachsens Landrat Kai Emanuel hebt die Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 über besondere Corona-Schutzmaßnahmen im Landkreis zum 14. Dezember 2020 wieder auf. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen am selben Tag gelten landesweit einheitliche Regeln, welche die bisherigen Bestimmungen deutlich verschärfen und die Allgemeinverfügung erübrigen.
Nachdem der Landkreis Nordsachsen seit dem 24. November 2020 ununterbrochen den Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten hatte, war die Anordnung spezieller Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung des Landrats erforderlich geworden.
Am 10. Dezember 2020 lag der Landkreis nach Statistik des Robert-Koch-Instituts erstmals über dem Inzidenzwert 300, drei Tage später – am dritten Adventssonntag – bei 314,6.
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