Wer sich noch nie mit seinem Stromvertrag befasst hat, bekommt die Energie möglicherweise immer noch in der sogenannten Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke. Die Grundversorgung ist meist der teuerste Tarif, so dass sich ein Blick in andere Tarife des örtlichen Anbieters oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt. Auch das nahende Ende der Vertragslaufzeit gibt Anlass zum Blick auf Alternativen. Eine Preiserhöhung des Anbieters hingegen berechtigt zur Sonderkündigung des Vertrags binnen vier Wochen.
Wer für die Tarifauswahl ein Vergleichsportal nutzen möchte, muss wissen, dass diese Portale selbst ebenso Online-Anbieter sind. Sie verdienen an der Vermittlung der über sie geschlossenen Verträge sowie durch das Schalten von Werbung. Weiterhin werden sie von manchen Anbietern dafür bezahlt, dass diese weit oben in der Trefferliste landen – so wie dies auch beispielsweise bei der Google-Suchmaschine geschieht. Die Vergleichsergebnisse sind somit weder per se objektiv noch richtig. Nutzer*innen sollten deshalb immer in mindestens zwei Vergleichsportalen suchen.
Bei Nutzung der Portale sollte man unbedingt die Voreinstellungen der Filter nutzen:
· Den Bonus nicht einrechnen lassen, um die Jahreskosten besser einschätzen zu können
· Nicht nur Tarife anzeigen lassen, zu denen man direkt über das Portal wechseln kann
· Die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“ deaktivieren. Denn Kundenempfehlungen kann man nur für Tarife aussprechen, für die das Portal Provisionen erhält.
· Den tatsächlichen eigenen Jahresverbrauch manuell eingeben und nicht den voreingestellten Jahresverbrauch entsprechend der Zahl der Haushaltsmitglieder wählen.
Wurden ein oder mehrere Favoriten gefunden, empfiehlt sich eine kurze Recherche im Netz nach den Erfahrungen anderer mit diesen Versorgern, um etwaige Hinweise auf Probleme oder Zweifel an dessen Seriosität gleich zu erkennen. Unbedingt empfehlenswert ist der anschließende Vertragsschluss über die eigene Homepage des Versorgers und nicht direkt über das Vergleichsportal. Der neue Versorger übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter. Dafür lässt er sich vom Verbraucher eine gesonderte Vollmacht einräumen, ohne die dieser Vorgang nicht möglich ist.
Jeder online geschlossene Vertrag – gleich ob über ein Portal oder die Homepage eines Versorgers – kann binnen 14 Tagen widerrufen werden, und zwar immer gegenüber dem Anbieter.
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