Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum bevorstehenden Beschluss des Bildungsstärkungsgesetz (Drs. 7/4792) mit einer Corona-bedingten Änderung des Hochschulgesetzes: Der Sächsische Landtag berät in diesem Mittwoch abschießend das Bildungsstärkungsgesetz. Damit wird auch der Weg für eine Corona-bedingte Novelle des Hochschulgesetzes frei.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde im Beratungsverfahren §114a neu aufgenommen. Hierin wird für Studierende die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie individuell verlängert. Wer im Sommersemester 2020 beziehungsweise im Wintersemester 2020/21 immatrikuliert war, erhält jeweils ein Semester Verlängerung.
„Mit der Corona-bedingten Hochschulgesetznovelle schaffen wir Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für alle sächsischen Studierenden“, so Holger Mann. „Wir sichern so gesetzlich ab, dass aus dem Sommersemester 2020, aber auch aus dem jetzt laufendem Wintersemester 2020/21, keine Nachteile entstehen. Gerade mit Blick auf die Studienfinanzierung und den BAföG-Bezug war eine gesetzliche Regelung erforderlich. Als Koalitionsfraktionen folgen wir damit den Forderungen und Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz Sachsen, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke.“
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