Die Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, ist zufrieden mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Adoptionshilfe-Gesetz. Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Der Kompromiss ist ein gute Nachricht für lesbische Paare.“
„Wenn das Gesetz jetzt verabschiedet wird, dann müssen diese Eltern nicht wie ursprünglich vorgesehen eine verpflichtende Beratung durchlaufen, wenn in die Ehe oder feste Partnerschaft ein Kind geboren wird. Damit haben wir eine zusätzliche Benachteiligung von lesbischen Paaren verhindert. Aus meiner Sicht steht damit dem Adoptionshilfe-Gesetz und den dort vorgesehenen wichtigen Verbesserungen im Adoptionsrecht nichts mehr im Wege.“
Der Gesetzentwurf für das Adoptionshilfe-Gesetz sah vor dem Vermittlungsausschuss bei der Stiefkindadoption die verpflichtende Beratung durch Adoptionsvermittlungsstellen vor. Dies wurde kritisiert, weil sie lesbische Paare zusätzlich diskriminiert, denn es erschwert die für sie notwendige Adoption von in die Ehe oder die Beziehung hineingeborenen Kindern.
Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Die Schaffung einer neuen Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen hätte für lesbische Elternpaare eine zusätzliche Belastung bedeutet. Sie hätte das Verfahren durch Einbeziehung einer weiteren Stelle, die mit den lesbischen Familien bisher nichts zu tun hatte, unnötig erschwert. Deswegen konnten wir dem Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung im Bundesrat nicht zustimmen.“
Ungeachtet dessen werden gleichgeschlechtliche Elternpaare nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nach wie vor benachteiligt.
Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Bis zur vollständigen Gleichstellung ist es noch ein weiter Weg. Jetzt muss es darum gehen, das Abstammungsrecht zu reformieren. Es ist wichtig, dass – neben den Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin – auch der gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften angemessen Rechnung getragen wird.“
Sie verweist in diesem Zusammenhang auf einen von Sachsen eingebrachten Beschluss, der von der diesjährigen Justizministerkonferenz einstimmig verabschiedet worden ist und eine Überarbeitung der abstammungsrechtlichen Regelungen vorsieht. Wird derzeit ein Kind in eine lesbische Partnerschaft hineingeboren und möchten die Mütter eine gemeinsame rechtliche Elternschaft begründen, so bleibt dem Paar nach derzeitiger Rechtslage nur der Umweg über eine umständliche Stiefkindadoption. Dies gilt selbst dann, wenn die Mütter miteinander verheiratet sind.
Im Gegensatz dazu werden verschiedengeschlechtliche Partnerschaften vom Gesetz privilegiert: In einer verschiedengeschlechtlichen Ehe ist der Ehemann kraft Gesetz rechtlicher Vater des Kindes, in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft können verschiedengeschlechtliche Eltern die Vaterschaft im Wege der Vaterschaftsanerkennung einfach herbeiführen.
Keine Kommentare bisher