Entgegen der Versprechungen im sächsischen Koalitionsvertrag „Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls zu gestalten“ hat das sächsische Innenministerium seine Abschiebepraxis weiter verschärft. Dies zeigen verschiedene Beispiele der letzten Monate.
Zum umstrittenen wiederholten (!) Abschiebeversuch einer Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden gibt der umstrittene Innenminister Wöller nun eine kaltschnäuzige Antwort.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Asyl- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Nachdem im Zuge der ersten Corona-Welle Abschiebungen auch in Sachsen faktisch ausgesetzt waren, griffen die Behörden ab September wieder hart durch. Bei einer Sammelabschiebung nach Georgien am 1. September 2020 wurden vier Familien getrennt und der Versuch unternommen, eine Jugendliche aus einer Jugendhilfeeinrichtung abzuschieben.
Dieselbe 15-jährige wurde am 10. November 2020 erneut von der Polizei in der Einrichtung aufgesucht. Die Antworten auf meine Kleinen Anfragen zu dieser Abschiebung offenbaren die rigorose Linie des sächsischen Innenministeriums: Die Verantwortung wird im Fall der Jugendlichen auf die Mitarbeiter*innen der Dresdner Jugendhilfeeinrichtung geschoben, die das Mädchen „auf die drohende Abschiebung vorzubereiten“ und die Jugendliche der Polizei „möglichst ruhig zu übergeben hätten“.
Eigentlich müsste ein Vertreter von Recht und Gesetz wissen, dass dies eben nicht die Aufgabe von Sozialarbeiter/-innen ist. Diese sind der Wahrung des Kindeswohls und den Menschenrechten verpflichtet. Dass die Staatsregierung in persona des Innenministers Wöller den Beschluss des Dresdner Jugendhilfeausschusses, nach dem bei Abschiebungen das gesetzlich verbriefte Kindeswohl zu berücksichtigen sei, weder kennt noch berücksichtigen will, zeigt die maßlose Arroganz der politischen Verantwortlichen und den Unwillen selbst die minimalen Versprechungen im Koalitionsvertrag umzusetzen.
Und nicht nur das: Bei derselben Abschiebung wurde am 10.11.2020 eine Familie getrennt, wurden 20 Kinder, drei gesundheitlich beeinträchtigte und eine schwangere Person abgeschoben. Neben diesen massiven Menschenrechtsbrüchen kritisieren wir, dass Abschiebungen derzeit überhaupt stattfinden.
Die meisten Zielstaaten wie Georgien oder Afghanistan sind massiv vom Coronavirus betroffen und verfügen über eine unzureichende medizinische Infrastruktur. Wir erneuern unsere Forderung nach einem Abschiebemoratorium, solange die Pandemie läuft und die Versprechen der „Humanisierung“ von Abschiebungen im Koalitionsvertrag nicht eingelöst sind.“
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