In den kommenden Tagen tritt die Innenministerkonferenz zu ihrer 213. Sitzung zusammen, unter anderem soll bei dem Treffen über eine Verlängerung des aktuell geltenden Abschiebestopps nach Syrien entschieden werden. Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Für uns Bündnisgrüne steht außer Frage, dass der Abschiebestopp verlängert werden muss.“
„Noch immer finden in Syrien fundamentale Menschenrechtsverletzungen statt. Abschiebungen nach Syrien sind deshalb mit dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung nicht vereinbar. Dieser Grundsatz ist für Deutschland bindend. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Europäische Gerichtshof haben deutlich gemacht, dass es – auch für Straftäter oder Gefährder – keine Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt. Ich erwarte eine klare Positionierung Sachsens zum geltenden Völkerecht.“
„In keinem Landesteil Syriens gibt es derzeit Rechtssicherheit, Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter. Laut dem Anfang Dezember veröffentlichten 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik bleibt die Lage der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes in Syrien insgesamt katastrophal. Mit Blick auf das Völkerrecht und die aktuelle Lage in Syrien halten wir Bündnisgrüne eine Aufhebung des Abschiebestopps für indiskutabel.“
Außerdem erklärt Petra Čagalj Sejdi: „Wer in Sachsen und Deutschland als Straftäter in Erscheinung tritt, muss sich zuallererst für seine Straftaten vor einem deutschen Gericht verantworten und anschließend seine Strafe verbüßen. Eine Abschiebung nach dem Motto ‘aus dem Auge, aus dem Sinn’ widerspräche dem Völkerrecht und würde zugleich bedeuten, eine Kooperation mit dem menschenverachtenden Regime in Damaskus einzugehen. Das wäre ein fatales Signal der Akzeptanz an dieses Regime.“
Weitere Informationen:
14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
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