„Jetzt rächt sich der Schlingerkurs von Ministerpräsident Kretschmer bei der Pandemiebekämpfung im Freistaat“, kommentiert der Leipziger FDP-Bundestagskandidat René Hobusch die Absage des CDU-Mannes an Hilfen für Unternehmen im Falle weiterer Anordnungen von Betriebsschließungen.
„Anfang November trägt Michael Kretschmer die Verschärfungen nur mit, weil der Bund Entschädigung zahlt. Jetzt droht der Christdemokrat harte Maßnahmen für den Januar, möglicherweise auch schon für einen früheren Zeitpunkt, an – ohne Entschädigungszahlungen vom Freistaat. Dabei steckt der Freistaat nur aufgrund des planlosen Krisenmanagements der Staatsregierung tief in den blutroten Corona-Zahlen.
Kretschmer sollte nicht vergessen, dass die Unternehmen nicht einzelne Unternehmerinnen und Unternehmer sind, sondern viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Pleite ihres Arbeitgebers den Job verlieren.“
Gleichzeitig verweist Jurist Hobusch auf einschlägige Gerichtsentscheidungen: „Betriebsschließungen haben dort nur dann Bestand gehabt, weil gleichzeitig Entschädigungen angekündigt worden sind. Denn, wer Läden und Betriebe schließt, greift in die grundrechtlich geschützte Gewerbefreiheit ein und muss für den entstandenen Schaden auch einstehen.“
Zugleich kritisierte Hobusch die Koalition aus CDU, CSU und SPD im Bund: „Seit dem Frühjahr ist die Regelungslücke zur Entschädigung im Infektionsschutzgesetz für jedermann sichtbar. Alle Änderungsvorschläge hat die Koalition brüsk zurückgewiesen und stattdessen einzelne Leuchttürme mit viel Geld am Leben gehalten.
Die breite Masse der kleinen und mittleren Unternehmen sind aber weiter die Leidtragenden. Die GroKo zwingt sie faktisch dazu, ihre Rechte vor den Gerichten zu erkämpfen. Das ist ein Armutszeugnis für jeden sächsischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD.“
Keine Kommentare bisher