Der Ausbruch der Geflügelpest am ersten Weihnachtsfeiertag (25.12.20) in einem Gänsezuchtbetrieb in Mutzschen (Landkreis Leipzig) hat auch Auswirkungen auf die Halter von Geflügelhalter in Nordsachsen.

Das Landratsamt hat nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern aus der Gemeinde Wermsdorf mit den Ortsteilen Wiederoda, Liptitz und Ortslagen des Ortsteils Wermsdorf sowie der Gemeinde Mügeln mit dem Ortsteil Grauschwitz und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern (also insgesamt zehn Kilometer) um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst alle Ortsteile von Wermsdorf sowie Ortsteile von Dahlen, Oschatz und Mügeln.

Die Gebiete werden mit Hinweisschildern kenntlich gemacht. Alle Details regeln zwei Allgemeinverfügungen, die auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter „Aktuelles“ zu finden sind. Sie werden zudem im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und in den Aushängekästen des Landratsamtes an allen Verwaltungsstandorten einsehbar sein.

Für Geflügelhalter innerhalb des Sperrbezirks und Beobachtungsgebiets gelten folgende verschärfte Beschränkungen:

Geflügel muss in geschlossen Ställen untergebracht werden oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

An Ein-und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.

Geflügelbestände dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen sind Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes oder Tierärzte.

Geflügel und Eier dürfen nicht nach außerhalb verbracht werden. Dem Verzehr der Produkte steht nichts entgegen, wobei Geflügelfleisch ohnehin stets gut durchgegart werden muss.

Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild oder deren Produkte dürfen nicht verbracht werden.

Tierische Nebenprodukte (Mist, Kot, Federn etc.) dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden, ausgenommen ist die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Lenz.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel oder Futtermittel befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln transportiert worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung gemäß näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden.

Die Jagd auf Federwild ist verboten.

Die Aufhebung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebiete wird durch das Landratsamt zum gegebenen Zeitpunkt gemäß Geflügelpest-Verordnung bekanntgegeben. Geflügelhalter im Landkreis Nordsachsen, die ihre Haltung noch nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Alle anderen Halter müssen die gehaltene Anzahl der Tiere beim Amt aktualisieren.

Rückfragen beim Tierseuchenstab des Landkreises sind telefonisch unter 03421/758-5202 möglich. Außerhalb der Dienstzeiten steht in dringenden Fällen die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 0341/55004-4000 zur Verfügung.

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