Aufgrund der bevorstehenden Ausgangsbeschränkungen werden die Notunterkünfte für obdachlose Personen ganztägig geöffnet. Zudem wird ihnen dort eine kostenlose Speisenversorgung mit drei täglichen Mahlzeiten ermöglicht. Darauf verständigte sich heute die Verwaltungsspitze in einer Sonderdienstberatung des Oberbürgermeisters.
Obdachlose Personen, für die keine Erstattung der Gebühren für die Unterbringung in Notunterkünften durch das Jobcenter oder das Sozialamt erfolgt, brauchen für die Dauer einer Ausgangsbeschränkung keine Gebühren zu zahlen.
Eine kostenfreie Speisenversorgung in Notunterkünften soll es den Obdachlosen ermöglichen, sich dort während bestehender Ausgangsbeschränkungen ganztägig aufhalten zu können.
Diese Regelungen gelten bei bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. Das Sozialamt rechnet insgesamt mit bis zu 150 Personen, die diese Angebote in Anspruch nehmen werden. Die Stadt Leipzig plant für diese Maßnahmen Ausgaben in Höhe von 82.500 Euro.
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