Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat am 18. Dezember 2020 in Dresden seine 57. Sitzung abgehalten, situationsbedingt erstmals per Online-Konferenzschaltung. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftungsarbeit.
Auf der Sitzung wurde die finanzielle Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier und kommunaler Trägerschaft sowie von Projektvorhaben innerhalb der erinnerungskulturellen Landschaft Sachsens für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Es handelt sich um Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Sachsen, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/22 durch den Sächsischen Landtag. Zuwendungen erhalten unter anderem die derzeit im Aufbau befindlichen Erinnerungsorte Gedenkstätte Großschweidnitz, die Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck, der Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis sowie die Gedenkstätte KZ Sachsenburg.
Der Stiftungsrat beschloss zudem, die Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz gemäß § 2 Abs. 6 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes in die Trägerschaft der Stiftung zu übernehmen. Gemeinsam mit der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein entsteht innerhalb der Stiftung damit ein fachlicher Verbund zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und zur Erinnerung an deren Opfer.
Die Stiftung wird gemeinsam mit dem Verein der Gedenkstätte Großschweidnitz die Übernahme vorbereiten. Die Überführung einer Gedenkstätte in Stiftungsträgerschaft ist seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1994 bislang einmalig. Der Vorgang umfasst neben der Schaffung vertraglicher Grundlagen die gemeinsame Erarbeitung der Ausstellungsinhalte und pädagogischer Projekte.
Der Beschluss des Stiftungsrates zur Übernahme in die Trägerschaft der Stiftung bedarf noch der Zustimmung der Sächsischen Staatsregierung. Danach wird der Geschäftsführer im Einvernehmen mit dem Trägerverein Gedenkstätte Großschweidnitz e. V. und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den konkreten Zeitpunkt der Übernahme nach dem Beschluss des Haushaltes des Freistaates Sachsen 2021/22 festlegen.
Ebenfalls in der Sitzung beschlossen die Mitglieder des Stiftungsrates bis zur Berufung einer neuen Geschäftsführung, einen kommissarischen Geschäftsführer einzusetzen. Der bislang stellvertretende Geschäftsführer Sven Riesel wird mit Stiftungsratsbeschluss kommissarisch alle Aufgaben der Geschäftsführung wahrnehmen. Der Historiker und Kulturwissenschaftler ist seit 2011 in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten tätig.
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