Die Stadt Leipzig hat in Ergänzung der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 27. November 2020 eine verschärfende Allgemeinverfügung erarbeitet, die einen Tag nach der für Mittwoch geplanten Veröffentlichung in Kraft tritt und bis einschließlich 28. Dezember gilt.
„Die Lage wird zunehmend kritisch, das Virus greift auch in Leipzig um sich und in den Kliniken arbeitet das Personal an der Grenze der Belastbarkeit. Unser Ziel bleibt es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu senken. Gelingt uns das nicht, überfordern wir unweigerlich unser Gesundheitssystem. Mehr schwere und tödliche Krankheitsverläufe wären die Folge.“, fasst Oberbürgermeister Burkhard Jung zusammen.
In der neuen Allgemeinverfügung wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Zeitraum von 6 bis 24 Uhr auf ausgewiesenen Plätzen und Innenstadtbereichen (Augustusplatz, Marktplatz, Richard-Wagner-Platz, Wilhelm-Leuschner-Platz, Willy-Brandt-Platz, Burgplatz, Kurt-Masur-Platz, Nikolaikirchhof, Thomaskirchhof) angeordnet. In diesen Bereichen ist zudem der Konsum von Alkohol untersagt.
Im gesamten Stadtgebiet ist die Abgabe von Glühwein und anderen alkoholischen Heißgetränken untersagt. Außerdem darf zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol bzw. keine alkoholischen Getränke in Gaststätten, an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (Spätis, Bahnhöfe) oder über Lieferdienste verkauft werden.
Mit der Allgemeinverfügung wird der Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung – mit Ausnahme von Onlineangeboten – untersagt. Versammlungen sind in der Regel ortsfest mit einer Teilnehmerzahl von bis zu maximal 500 Personen zulässig.
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Bedeutet dies, wenn 100 Demonstrationen angemeldet werden dürfen sich 50 000 Leute gleichzeitig treffen? Und wenn es dann 50001 Leute werden, welche Demonstration muss Leute nach Hause schicken?
Naja, auf jeden Fall werden bei der nächsten Demo alle Verordnungen ohne Ansehen der Person durchgesetzt, da bin ich mir sicher – Nicht!