Freie Trägerorganisationen mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit und der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt können weiterhin Zuwendungen zur Bewältigung von finanziellen Engpässen infolge der Corona-Pandemie beantragen. Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe Chancengleichheit“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wird verlängert: Galt bislang als Antragsfrist der 31. Oktober 2020, ist es nun mit Inkrafttreten der Richtlinie Ende Dezember der 30. April 2021.
Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Die Corona-Lage bringt viele Vereine und freie Träger in den Bereichen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz in ernsthafte wirtschaftliche Bedrängnis. Die Soforthilfen sind zwingend notwendig, um die Vereine in dieser schwierigen Situation bei der Kompensation ihrer erlittenen Einnahmeverluste zu unterstützen und so letztlich deren Fortbestand zu sichern.
Die meist kleinen bis mittelgroßen Vereine sind neben Spenden und Fördermitteln auf Erträge etwa aus Veranstaltungsentgelten oder Vortragshonoraren angewiesen. Durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz sind solche Veranstaltungen jedoch kaum noch möglich. Größere finanzielle Rücklagen sind bei den Vereinen in der Regel nicht vorhanden“
Vereine in Notlage können damit angesichts der ernsten Pandemielage auch über das Jahr 2020 mit der Soforthilfe ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage sichern. Anträge können bis zum 30. April 2021 an die Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung in Höhe des pandemiebedingten Finanzierungsbedarfs, höchstens jedoch 9.000 Euro. Die einmalige Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe Chancengleichheit“ war Mitte August in Kraft getreten. Insgesamt stellt das Gleichstellungsministerium darin 455.000 Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung. Zum Stichtag 9. Dezember 2020 hatten zehn Vereine insgesamt mehr als 76.000 Euro beantragt. Bewilligt wurden rund 65.000 Euro, darunter für Vereine zur Mädchen- und Frauenförderung, für Vereine in der LSBTTIQ*-Arbeit und auch für Organisationen im Jungen- und Männerbereich.
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