Der Freistaat Sachsen und der Bund haben die von der Corona-Pandemie betroffenen sächsischen Unternehmen und Selbstständigen bislang mit Finanzhilfen in Milliarden-Höhe unterstützt. Der Großteil der Gelder entfällt bislang auf die ausgezahlten Soforthilfen im ersten Lockdown. Diese summieren sich im Freistaat Sachsen auf rund 1,4 Milliarden Euro.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: „Die Bundes- und Landesregierung muten den Menschen und Unternehmen mit den Corona-Maßnahmen viel zu. Doch die Maßnahmen sind nötig, um die Pandemie zu bewältigen und zu einem uns bekannten Leben zurückzukehren. Von Anfang an stehen wir als Staat solidarisch an der Seite der betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Hilfsmaßnahmen in Deutschland sind weltweit wohl einzigartig. Bund, Länder und Europäische Union stemmen nie dagewesene finanzielle Leistungen, um Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern und die Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Für Arbeitnehmer hat der Bund weitreichende Hilfen über die Kurzarbeiterregelung geschaffen.
Für Unternehmen gibt es Zuschüsse und Kreditprogramme. Eine besonders wichtige Säule ist dabei die Überbrückungshilfe, die seit Anfang der Pandemie zur Verfügung steht und nun als Überbrückungshilfe III auf das erste Halbjahr 2021 ausgedehnt, umfassend ausgestattet und weiterentwickelt worden ist.“
Soforthilfen des Landes und Bundes im ersten Lockdown
Bereits während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben der Freistaat Sachsen und der Bund Unternehmen und Selbstständige mit Soforthilfen finanziell unterstützt. Die dafür zuständige Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), hat seit Ende März Soforthilfe-Darlehen des sächsischen Wirtschaftsministeriums und Soforthilfen des Bundes für Unternehmen im Wert von zusammen fast 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt. Davon entfallen rund 752 Millionen Euro auf das Freistaats-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ (19.282 ausgezahlte Anträge) des SMWA und rund 632 Millionen Euro auf die Bundeshilfen (83.496 ausgezahlte Anträge).
Die meisten Soforthilfe-Darlehen hat die SAB an Antragsteller aus der Stadt Leipzig (rund 136,7 Mio. Euro), der Stadt Dresden (129,4 Mio. Euro) und dem Erzgebirgskreis (56,3 Mio. Euro) ausgezahlt. Darüber hinaus verteilen sich die ausgezahlten Darlehen regional wie folgt: Stadt Chemnitz 52,2 Mio. Euro, Landkreis Mittelsachsen 50,4 Mio. Euro, Landkreis Zwickau 48,9 Mio. Euro, Landkreis Meißen 45,6 Mio. Euro, Landkreis Bautzen 44,1 Mio. Euro, Landkreis Leipzig 42,6 Mio. Euro, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 40,1 Mio. Euro, Vogtlandkreis 39,3 Mio. Euro, Landkreis Görlitz 36,5 Mio. Euro und Landkreis Nordsachsen 30,2 Mio. Euro.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Bundes-Soforthilfen. Die meisten Gelder flossen auch hier an die Antragsteller aus der Stadt Leipzig (rund 114 Mio. Euro), der Stadt Dresden (88,5 Mio. Euro) und dem Erzgebirgskreis (48,3 Mio. Euro). Die weitere Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Zwickau 45 Mio. Euro, Mittelsachsen 41,8 Mio. Euro, Bautzen 40,7 Mio. Euro, Landkreis Leipzig 39,8 Mio. Euro, Meißen 39,6 Mio. Euro, Stadt Chemnitz 37,5 Mio. Euro, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 36,9 Mio. Euro, Görlitz 35,8 Mio. Euro, Vogtland 34,7 Mio. Euro und Nordsachsen 29,7 Mio. Euro.
Für beide Soforthilfeprogramme sind keine Neuantragstellungen mehr möglich.
Novemberhilfe des Bundes
Die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie können beim Bund die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragen. Bislang flossen Finanzhilfen in Höhe von mehr als 44 Millionen Euro nach Sachsen (Stand: 22. Dezember 2020). Davon entfallen rund 38,5 Millionen Euro auf Anträge über prüfende Dritte (z. B. Steuerberater) und rund 5,9 Millionen Euro auf Direktanträge.
Die Antragstellung für die „Dezemberhilfe“ ist seitdem 23.12.2020 möglich. Für die Überbrückungshilfen liegen bislang keine regionalisierten Auswertungen vor.
Corona-Hilfsfonds für sächsische Start-ups
Der Freistaat Sachsen hat bislang 38 Start-ups mit neuem Kapital ausgestattet, um deren Liquidität während der anhaltenden Corona-Pandemie zu sichern. Über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) wurden bereits 17,2 Millionen Euro in krisenbetroffene Start-ups aus verschiedensten Branchen und Regionen investiert, wie etwa in das junge Dresdner E-Health-Unternehmen „scanacs“, das soziale Start-up „Theo turnt“ aus Görlitz, den virtuellen Rehatechnik-Anbieter „ReHub“ aus Leipzig und den Klimatisierungsspezialisten „EcoSyst“ aus Chemnitz.
Die Finanzmittel stammen aus dem von der MBG gemanagten Corona-Start-up-Hilfsfonds (CSH) und dienen der Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind.
Bis zum 23. Dezember 2020 gingen insgesamt 86 Anfragen von Start-ups bei der MBG ein, wobei die Nachfrage mit der zweiten Corona-Welle zuletzt wieder deutlich zunahm. Aktuell sind 32 Anträge auf finanzielle Unterstützung bei der MBG in Bearbeitung.
Um den Start-ups auch im zweiten harten Lockdown eine Perspektive zu geben, hat der Freistaat Sachsen das Hilfsangebot bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Stabilisierungsfonds für den sächsischen Mittelstand
Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, hat der Freistaat Sachsen den Stabilisierungsfonds ins Leben gerufen. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms „Sachsen startet durch“. Für Beteiligungen aus dem im November gestarteten Fonds sind bislang sechs Anträge eingegangen. Die ersten Bewilligungen und Auszahlungen sind im Januar 2021 vorgesehen.
Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel bis maximal 2,4 Millionen Euro bereit.
Express-Liquidität für kleine und mittlere Unternehmen
Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) hat bislang 204 Ausfallbürgschaften mit einem Gesamtvolumen von 36 Millionen Euro im Eilverfahren vergeben. Damit sicherte die BBS einer beachtlichen Zahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen den Zugang zu großzügigen Krediten, um die ökonomischen Folgen der Corona-Krise abzumildern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die ersten Express-Bürgschaften wurden bereits in der Woche vom 16. März 2020, zum Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr, vergeben.
Um schnelle und effektive Unterstützung leisten zu können, hatte die BBS in Abstimmung mit der sächsischen Regierung bereits in der Frühphase der Krise ein historisches Hilfsprogramm auf die Beine gestellt: Mit finanzieller Rückendeckung durch Bund und Land wurde der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro und der maximale Verbürgungsanteil auf 90 Prozent des Kreditbetrags angehoben.
Darüber hinaus hatte die BBS die Bearbeitungsgebühren für alle Express-Bürgschaften halbiert, die im Kontext der Corona-Krise vergeben werden, sowie den Bewilligungsprozess durch verkürzte Antragswege weiter beschleunigt.
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