Im Zuge der durch die Stadt Leipzig verhängten Allgemeinverfügung stellt sich das Versammlungsgeschehen am Samstag, 19. Dezember, mit Stand 18. Dezember, 14.30 Uhr, wie folgt dar.
1. Mit Beschränkung auf jeweils 500 Teilnehmer sind bereits vor Erlass der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Versammlungsverbot angezeigte Versammlungen auf dem Markt (15 bis 18 Uhr) und auf dem Augustusplatz (14 bis 18 Uhr) beschieden worden.
2. „Die Partei“ (Anzeige am 17. Dezember vor 12 Uhr) führt auf dem Nikolaikirchhof in der Zeit von 15 bis 18 Uhr mit 10 angezeigten Teilnehmern (100 auf der Fläche möglich) durch. Auf der Fläche wären auch unter Einhaltung der Corona-Schutz-Regeln 100 Teilnehmer möglich.
3. Eine Versammlungsanzeige mit direktem Bezug zu den schon längere Zeit im Netz beworbenen Auftritten der Querdenker erfolgte nicht. Drei Versammlungen (Salzgässchen, Kurt-Masur-Platz, Johannisplatz), die nach Prüfung nachweislich der Querdenkerszene zuzurechnen sind und vor dem 17. Dezember, 12 Uhr eingegangen waren, wurden jetzt per Bescheid verboten.
Grundlage sind die Maßgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG), die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) sowie die zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit gemäß Sächsischem Versammlungsgesetz.
Aufgrund eines insbesondere über Telegram verbreiteten bundesweiten Aufrufs zu corona-kritischem Versammlungsgeschehen am 19. Dezember 2020 in Leipzig, in dessen Zusammenhang massiv der Verstoß gegen bestehende Hygieneregelungen propagiert wurde, hatte die Stadt Leipzig am 16. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zum Versammlungsgeschehen am 19. Dezember erlassen.
Weitergehende Versammlungsanzeigen liegen nicht vor.
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