Auf Grundlage eines Erlasses des Sächsischen Sozialministeriums tritt ab 1. Dezember 2020 im Landkreis Nordsachsen eine Allgemeinverfügung zur „Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen“ in Kraft.
Damit sollen Quarantäneverfahren landeseinheitlich geregelt und der Infektionsschutz verbessert werden. Dies sei geboten, da betroffene Personen häufig in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten wohnen und arbeiten beziehungsweise den Arzt aufsuchen, heißt es in dem Erlass des Ministeriums.
Die von Landrat Kai Emanuel unterzeichnete Allgemeinverfügung ist im Wortlaut auf der Internetseite „Infos zum Corona-Virus“ des Landkreises Nordsachsen unter „Dokumente“ zu finden.
www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html
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