Die Stadt Leipzig wird die Erhebung der Gästetaxe weiterhin aussetzen. Wie das Dezernat Finanzen mitteilt, ist dies solange der Fall, wie der Freistaat Sachsen im Rahmen einer Corona-Schutz-Verordnung die Schließung von Freizeit-, Erholungs- und Kultureinrichtungen anordnet. Die dazugehörige Satzung (GTS) ist jedoch weiterhin in Kraft. Deshalb ist die monatliche Meldung regelmäßig bis zum 10. Tag des Folgemonats über das Serviceportal Amt24 an die Stadt Leipzig zu geben.
Die am 1. Januar 2019 in Leipzig eingeführte Gästetaxe dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Gezahlt werden muss sie von allen Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten, aber nicht Einwohner der Stadt sind. Zu den Unterkünften gehören Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen.
Die Gästetaxe wird nach § 34 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) als Gegenleistung für das Nutzen von Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen mit touristischem Zweck erhoben. Mit Wirkung vom 18. März 2020 war bis auf Weiteres in der Stadt Leipzig keine Gästetaxe erhoben worden. Die aktuellen Informationen sind einsehbar unter www.leipzig.de.
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