Die Zahl der Infektionen liegt heute bei 754 (+ 33 zum Vortag). Das sind fortlaufend alle Infektionen, die seit Anfang März 2020 im Kreisgebiet nachgewiesen wurden. Darunter sind 174 Personen, die aktuell mit dem Virus Covid-19 infiziert sind. Bislang wurden im Landkreis Leipzig sechs Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bekannt. In Quarantäne befinden sich derzeit 604 Personen.
Hinzu kommen noch etwa 100 aktuelle Fälle, die – zunächst mündlich – in Quarantäne gesetzt wurden. Für jede Quarantäne muss zudem auch ein Bescheid ausgefertigt werden, was noch etwas dauert.
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen beträgt nun 100.
Aktuell ist eine Pflegeeinrichtung in Naunhof betroffen. Die Einrichtung befindet sich in Quarantäne, ein Besuch ist derzeit nicht möglich.
Ab Montag 02.11.2020 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung .
Aktuell gelten folgende Regeln:
- Feiern nur im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu zehn Personen
- Kontaktdaten zur Nachverfolgung werden von Veranstaltern und Betreibern von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungsstätten sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum erhoben, ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen
- Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen (z.B. Bushaltestellen, Spielplätze, Wochenmärkte), auch bei Versammlungen
- Sperrstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages in Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. Kein Alkoholausschank
- Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts
- Mund-Nasenbedeckung in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr
- Max. 100 Teilnehmer bei Veranstaltungen, Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein neues Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist.
- Prostitutionsstätten dürfen nicht betrieben werden.
Bitte beachten: Auch wenn der Wert am folgenden Tag unter 50 liegt, bleiben die verschärften Maßnahmen gültig. Die Auflagen können nur gelockert werden, wenn im Landkreis Leipzig der Inzidenzwert sieben Tage in Folge jeden Tag unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern liegt.
Wenn der Inzidenzwert von 50 nicht binnen zehn Tagen unterschritten wird, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen beschränkt.
Der Inzidenzwert bei rund 258.000 Einwohnern errechnet sich wie folgt:
Wert der Neuinfektionen – Wert der Neuinfektionen vor 7 Tagen : 2,58 = Inzidenz
Weitere Informationen – ggf. mit einer zeitlichen Verzögerung – finden sie auf der Seite des Robert-Koch-Institut unter COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de) dargestellt. Eine detailliertere Analyse gibt es im täglichen Lagebericht des RKI
Für Sachsen finden Sie weitere Informationen auf: https://www.coronavirus.sachsen.de/ oder auch unter https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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