Nach Corona-Infektionen in der Erstaufnahme für Geflüchtete in der Bremer Straße in Dresden, einer zwei Wochen währenden Komplettquarantäne und Infektionen auch in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften fordert die Linksfraktion ein verantwortungsvolles Unterbringungskonzept für Geflüchtete in Sachsen.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen lebten zum 19.10.2020 fast 1.900 Personen (Überblick beim Flüchtlingsrat), in den Kommunen stehen große Kapazitäten auch an Wohnungen leer (Drucksache 7/3089). Die Landesdirektion Sachsen hat am 29.10.2020 das Ziel kommuniziert, erneute Komplettquarantänen zu verhindern.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik: „Dass es im Frühjahr keine nachgewiesenen Covid-19-Infektionen in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete gab, war reines Glück. Inzwischen ist es in verschiedenen Standorten zu Infektionen gekommen.
Wir unterstützen die Zielbestimmung von Landesdirektion und Betreiber/-innen der Einrichtungen, Komplettquarantänen zu vermeiden und adäquate Hygienemaßnahmen umzusetzen. Wir bleiben aber bei unserer Diagnose, dass Massenunterkünfte in Pandemiezeiten per se gefährlich sind. Diese Einschätzung stützt sich auf Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts und des Kompetenznetzes Public-health-Covid19.
Geflüchtete haben in Sammelunterkünften nur mindestens sechs Quadratmeter zum Leben. Nach Corona-Schutzverordnung bleibt sogar einer Person einem Supermarkt mehr Platz zum Einkaufen! In den großen Erstaufnahmeeinrichtungen leben zwischen 200 und 300 Menschen in Mehrbettzimmern. Dort verbreiten sich Infektionen rasant, individuelle Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten fehlen.
Wir fordern das Innenministerium auf, endlich ein Konzept für die Unterbringung von Geflüchteten während der Pandemie umzusetzen, das die Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtung massiv entzerrt sowie Einzelzimmer für Alleinstehende oder wohnungsähnliche Einheiten für Familien und Lebensgemeinschaften mit individualisierten Sanitärbereichen gewährleistet. Wenn die Massenunterkünfte dies nicht ermöglichen, müssen temporär neue Gebäude angemietet werden.
Zudem müssen die Menschen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen, vor allem Familien und schutzbedürftige Personen, sofort in diejenigen Kommunen verteilt werden, die eine Unterbringung in Wohnungen gewährleisten können. Nach unseren Berechnungen waren zum 30. Juni 2020 mehr als 4.000 für die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehene Wohnungen in den Landkreisen und Städten nicht belegt.
Zudem stehen in den Kreisfreien Städten Hotels leer. Seit dem Frühjahr hatte das Innenministerium genug Zeit, sich um eine Pandemie-kompatible Unterbringung von Geflüchteten zu kümmern. Wir erwarten, dass es nun endlich handelt!“
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