Der Wissenschaftsausschuss hat heute einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Bildungsstärkungsgesetz angenommen. Mit diesem wird auch das Hochschulgesetz novelliert und §114a neu aufgenommen. Hierin wird für Studierende - die im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren - die Regelstudienzeit individuell um mindestens ein Semester verlängert.
„Mit der Corona-bedingten Hochschulgesetznovelle schaffen wir nunmehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für alle sächsischen Studierenden“, so Holger Mann. „Wir sichern so gesetzlich ab, dass aus dem Sommersemester 2020 keine Nachteile entstehen. Gerade mit Blick auf die Studienfinanzierung und den BAföG-Bezug war eine gesetzliche Regelung erforderlich.“
„Diese Regelung bringt nun der Landtag auf den Weg und folgt damit den Forderungen der Sächsischen Landesrektorenkonferenz, der Studierendenvertretung und der Studentenwerke.“
„Da auch das Wintersemester 2020/21 anders verläuft als ursprünglich erhofft und die Gesetzesnovelle erst im Dezember endgültig durch den Landtag beschlossen wird, soll auch für das Wintersemester 2020/21 per Gesetz eine verlängerte individuelle Regelstudienzeit gelten“, führt Mann abschließend aus.
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