Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen – etwa, weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss oder die Angehörigen aufgrund einer Reise die Pflege nicht absichern können.
Im Koalitionsvertrag wurde ein Programm zur Investitionsförderung vereinbart, dass insbesondere der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen dient. Pflege ist ein geplanter Schwerpunkt des Sozialministeriums nach Beschluss des kommenden Doppelhaushaltes. Beabsichtigt ist, ein Förderprogramm für die Kurzzeitpflege aufzulegen.
Staatsministerin Petra Köpping: „Damit wollen wir die Versorgungsstruktur für die Pflegebedürftigen in Sachsen verbessern. Derzeit übersteigt der Bedarf das Angebot. Wichtig ist mir auch, dass so die pflegenden Angehörigen entlastet werden können. Sie leisten Enormes und benötigen Unterstützung. Dazu gehört ab und zu eine Auszeit und Flexibilität.“
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Anfang Dezember soll der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 mit allen untersetzten Einzelplänen vom Kabinett beschlossen und noch vor Weihnachten dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zugeleitet werden.
Hintergrund:
Sachsen muss sich in den nächsten Jahren auf mehr Pflegebedürftige einstellen. Bis 2030 steigt die Zahl der Pflegefälle voraussichtlich auf 242.000 und damit um ein Fünftel an, wie aus Berechnungen des Statistischen Landesamtes hervorgeht. Zum Stichtag 15.12.2017 gab es in Sachsen 986 Kurzzeitpflegeplätze. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Über die Förderung nach Art. 52 Pflegeversicherungsgesetz wurde von 1995 bis 2002 insgesamt 639 Kurzzeitpflegeplätze in Sachsen gefördert.
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