Verheiratete Arbeitnehmer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen wollen, sollten jetzt ihre Steuerklasse überprüfen. Eine andere Wahl kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.
Ehegatten stehen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/IV und das Faktorverfahren zur Verfügung. Die Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte etwa 60 und der andere etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.
Um die Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 zu erleichtern, stehen Tabellen und ergänzende Informationen im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zur Verfügung.
Der Wechsel der Steuerklasse kann mit dem online verfügbaren Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Das Formular ist über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034003 abrufbar.
Damit die geänderten Steuerklassen möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2021 berücksichtigt werden können, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, den Antrag bis zum 30. November 2020 zu stellen. Ehegatten/Lebenspartner können bereits seit 2020 mehrfach im Kalenderjahr ihre Lohnsteuerklassen wechseln, unabhängig vom Vorliegen besonderer Gründe.
Antworten auf allgemeine Fragen zur Steuerklassenwahl werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
Ein persönlicher Besuch des Finanzamtes sollte aufgrund der Corona-Pandemie möglichst nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Im Gebäude sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
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