Mehr schnelleres Internet für den Vogtlandkreis: Einen entsprechenden Förderbescheid hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) im Auftrag von Minister Martin Dulig an Rolf Keil, Landrat des Vogtlandkreises, übersendet. Der Vogtlandkreis lässt bereits seit 2015 das Breitbandnetz mit Förderung über die Richtlinie Digitale Offensive Sachsen des SMWA ausbauen. Zwei Projekte für rund 25.000 Haushalte und 3500 Unternehmen und Institution sowie Schulen und Krankenhäuser befinden sich derzeit im Bau.
Das nun folgende dritte Projekt wird über die Richtlinie Digitale Offensive Sachsen mit 23,23 Millionen Euro unterstützt. Damit werden weitere rund 5200 Haushalte sowie circa 85 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bis Ende des Jahres 2024 mit schnellen Glasfaseranschlüssen versorgt.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig ein schnelles und zuverlässiges Internet ist. Es ist mir deswegen eine Freude, dass der Vogtlandkreis das Glasfasernetz weiter ausbauen lässt. Ein schneller Internetanschluss gehört für mich heute zur Grundversorgung einer Region und sorgt dafür, dass sie nicht abgehängt wird und wettbewerbsfähig bleibt. Mein besonderer Dank geht an Landrat Keil, den vogtländischen Kreistagsabgeordneten und allen, die sich für den Ausbau engagiert haben.“
Landrat Rolf Keil: „Der Vogtlandkreis sorgt für die schnelle, sichere Verbindung seiner Bürger in die Welt. Im Zeitalter der Digitalisierung ist eine exzellent ausgebaute Glasfaserstruktur Unabdingbar. Um als starkes Vogtland zukünftig in allen Lebenslagen modern zu agieren, koordiniert der Vogtlandkreis den Breitbandausbau für seine Städte und Gemeinden. Dies wäre ohne die finanzielle Unterstützung von Bund und Land nicht möglich.“
Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen.
Der Landkreis darf demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.
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