Doppelhaushalt 2021/22 darf keine Kürzungen zu Lasten der Studierenden in Sachsen beinhalten. Sächsische Studentenwerke sprechen sich für Fortschreibung der bisherigen Zuschüsse aus. Laufende Kosten, Wohnungsbau und Modernisierung von Mensen sind ohne Unterstützung des Freistaates nicht finanzierbar.
Seit dem Doppelhaushalt 2015/2016 wurde seitens der sächsischen Landespolitik, insbesondere durch die Abgeordneten des Sächsischen Landtags und das zuständige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, viel für die Studentenwerke getan. In beispielhafter Weise hat der Freistaat die Zuschüsse zum laufenden Betrieb für die Studentenwerke erhöht und damit die soziale Infrastruktur an den sächsischen Studienstandorten gestärkt.
Das Erreichte muss unbedingt beibehalten werden, um den gesetzlichen Versorgungs- und Unterstützungsauftrag für die sächsischen Studierenden auch in den kommenden Jahren zu erfüllen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind die wirtschaftlichen und sozialen Unterstützungsleistungen von besonderer Bedeutung für den Studienerfolg der rund 100.000 Studierenden in Sachsen.
Erfreulicherweise hat der Freistaat Sachsen seit 2017 wieder in den Erhalt und die Modernisierung der Mensen und Cafeterien investiert, um den Investitionsstau aus vorangegangenen Jahren abzubauen. Damit die Mieten bezahlbar bleiben, unterstützt der Freistaat seit 2019 ebenfalls die Sanierung und den Bau von Studentenwohnheimen.
Investitionsprojekte, sowohl in technische Anlagen und die Ausstattung der 35 Verpflegungseinrichtungen als auch in den 108 Wohnheimen, müssen weiter finanziert und dringend erforderliche neue Projekte angegangen werden. Diese Mittel zu streichen, würde bedeuten, dass es zu erneuten Investitionsstaus kommt.
„Wir sind sehr dankbar dafür, dass der Freistaat Sachsen im aktuellen Doppelhaushalt wieder in die Förderung von Studentenwohnheimbau- und modernisierungsprojekten eingestiegen ist, weil es ohne den Investitionszuschuss nicht möglich wäre, den Studierenden Wohnraum zu studentisch bezahlbaren Mietpreisen anzubieten“, so Anja Schönherr, Sprecherin der sächsischen Studentenwerke und Geschäftsführerin des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau.
Den bestehenden hohen Investitionsbedarf können die Studentenwerke nur zum Teil aus Eigenmitteln decken. Angesichts der Mietpreisentwicklung ist staatliche Förderung unverzichtbar, um sozialverträgliches studentisches Wohnen zu ermöglichen und den sonstigen niedrigpreisigen Wohnungsmarkt zu entlasten. Hier sollten insbesondere die Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau, wie in vielen anderen Bundesländern, auch im Freistaat Sachsen anteilig für die Studentenwohnheime genutzt werden.
„Für die wirtschaftliche und soziale Absicherung der Studierenden, gerade in diesen schwierigen Zeiten, für ein nachhaltiges Angebot an Studentenwohnplätzen und zur Gewährleistung von Chancengerechtigkeit ist die Unterstützung des Freistaates für die Studentenwerke zwingend erforderlich und darf nun vor dem Hintergrund der aktuellen Kürzungsdebatte nicht wieder Sparzwängen zum Opfer fallen“ gibt Anja Schönherr deshalb zu bedenken.
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