Am 10. November wurden trotz der grassierenden Pandemie wieder Menschen abgeschoben. Das Zielland Georgien ist massiv vom Corona-Virus betroffen, das Auswärtige Amt rät aufgrund hoher Infektionszahlen offiziell von nicht notwendigen Reisen ab. In einem anderen Fall versuchte die Polizei, aus einer Jugendhilfeeinrichtung heraus eine 15-Jährige abzuschieben. Die Linksfraktion fordert nun ein Abschiebemoratorium (Drucksache 7/4473) für die Dauer der Pandemie und bis die Prämissen des Koalitionsvertrages endlich umgesetzt sind.
Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik, erklärt dazu: „Wir fordern einen humanen Umgang mit geflüchteten Menschen in Sachsen. Abschiebungen in Corona-Risiko-Gebiete widersprechen einem solchen Umgang. Das betrifft neben Georgien auch Afghanistan, wohin am 16. November nach achtmonatiger pandemiebedingter Pause wieder eine bundesweite Sammelabschiebung stattfinden soll.
Darüber hinaus ist mit der Kenia-Koalition eher eine Verschärfung der Abschiebepraxis zu erkennen, nicht die im Koalitionsvertrag versprochene ,Humanisierung‘. Wir denken zwar, dass Abschiebungen niemals human sein können, begrüßen aber selbstverständlich das Ansinnen, auf Familientrennungen sowie auf Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz zu verzichten.
Doch die Realität sieht anders aus: Schon mehrfach ist es 2020 zu Familientrennungen im Zuge von Abschiebungen gekommen, mehrfach sind Menschen von ihrem Arbeitsplatz oder aus Bildungseinrichtungen abgeholt worden. Auch Abschiebungen aus besonders sensiblen und geschützten Jugendhilfeeinrichtungen sind in Sachsen seit September 2019 eine neue Entwicklung.
Wir wollen dieser Praxis Einhalt gebieten. Oberstes Gebot ist der Schutz von Menschenleben und Respekt der Menschenwürde! SPD und Grüne müssen in diesem Sinne Druck machen. Solange die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages nicht umgesetzt sind und solange die Pandemie läuft, darf es keine weiteren Abschiebungen aus Sachsen geben.“
Hintergrund: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (S. 74)
„Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind die letzten Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Auf Grund des geltenden Rechts haben dabei mildere Mittel stets den Vorrang und wird die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet. […] Auf die Unterbringung von Minderjährigen im Ausreisegewahrsam werden wir möglichst verzichten.
Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden.“
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