Der Sächsische Landtag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge beschlossen. Sachsen gab somit grünes Licht für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum 1. Januar 2021 von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich.
Dazu erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst: „Erneut wird an der Beitragsschraube gedreht und die Chance auf eine Strukturreform mit dem Ziel von Verschlankung und Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verpasst. Auch diesmal sind entsprechenden Ankündigungen keine Taten gefolgt.
Weiterhin bleiben Kernfragen offen: Warum brauchen wir im Zeitalter digitaler Medien immer mehr Fernseh- und Radiosender? Warum müssen immer mehr öffentlich-rechtliche Unterhaltungsprogramme privaten Anbietern Konkurrenz machen? Warum entfernen sich die Öffentlich-Rechtlichen immer mehr von ihrem Kernauftrag, also Information, Bildung und Kultur?
Gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk so wichtig ist, darf sein Auftrag nicht immer weiter verwässert werden, indem Nischenangebote mit immer höheren Beiträgen finanziert werden. Mehr Qualität, weniger Quote – das sollte das Ziel der Öffentlich-Rechtlichen sein. Das könnte nicht nur die Beitragsspirale stoppen, sondern auch wieder mehr Akzeptanz für die öffentlich-rechtlichen Inhalte schaffen.“
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