Leipzig-Pässe, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 abgelaufen sind oder noch ablaufen, gelten automatisch ein Jahr weiter. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Sie berechtigen in dieser Zeit zur Nutzung der Leipzig-Pass-Mobilcard und dienen als Nachweis der Ermäßigungsberechtigung in den Verkaufsstellen oder bei Fahrscheinkontrollen. Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) ist entsprechend informiert.
Diesen Beschluss hat die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 12. November 2020 gefasst.
Mit der Verlängerung soll Leipzigerinnen und Leipzigern mit geringem Einkommen auch in der gegenwärtig schwierigen Zeit die Nutzung des Leipzig-Passes ohne Unterbrechung ermöglicht werden. Zugleich soll damit die Besucherzahl in den Bürgerämtern und im Sozialamt reduziert und das Risiko einer Ansteckung für Antragsteller und Beschäftigte der Stadt Leipzig verringert werden.
Der Stadtrat tagt: Die Fortsetzung der ersten November-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung
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