Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der „B 178n Verlegung BAB A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ 3.BA Teil 3, S 128 (Niederoderwitz) bis B178 alt (Oberseifersdorf/Nordumgehung Zittau)“ erlassen. Empfänger des Beschlusses ist das sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
„Diese Straßenverbindung hat überragende Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr im Freistaat Sachsen« ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen den Beschluss ein. »Der Neubau schafft zugleich eine deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vom Durchgangsverkehr und damit von Lärm und Abgasen. Auch das ist eine gute Nachricht für die Region!“ so Kraushaar weiter.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss besteht sofort vollziehbares Baurecht für den genannten Abschnitt. Die noch verbliebene Lücke für den Neubau der 178n auf der Strecke Löbau-Süd bis zur Landesgrenze zwischen Deutschland und Polen kann damit geschlossen werden. Der rund sechs Kilometer lange Abschnitt stellt einen Teil der großräumigen Verbindungsachse zwischen dem Oberzentrum Dresden über die Autobahn 4 und dem Oberzentrum Liberec dar.
Der festgestellte Plan zeigt eine dreistreifige Bundesstraße mit einer Breite von 15,5 Metern. Die Fahrtrichtungen sind auf der gesamten Strecke durch einen verkehrstechnischen Mittelstreifen voneinander getrennt. Durch den regelmäßigen Wechsel von zwei- und einstreifigen Abschnitten in beiden Fahrtrichtungen sind durchgängig, sichere Überholmöglichkeiten gegeben. Änderungen und Ergänzungen im Wegenetz komplettieren den Straßenneubau.
Der dreistreifige Neubauabschnitt verläuft überwiegend auf Flächen, die gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt werden. Er umfasst sechs Brückenbauwerke, von denen drei ökologische Funktionen als Tierpassagen und Fledermauskorridore haben werden. Die Trasse hält ausreichend Abstand von Siedlungen, so dass keiner der für die Lärm- oder Schadstoffbelastung geltenden Grenzwerte überschritten wird.
Umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen (anrechenbare Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Umfang von 280.020 Quadratmetern sowie 243 Baumpflanzungen) gewährleisten eine vollständige Kompensation der Eingriffe in die Umwelt. Allein für den dauerhaften Waldverlust von rund 4.000 Quadratmetern findet eine Wiederaufforstung bei Kottmarsdorf auf knapp 69.000 Quadratmetern statt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in den Städten Löbau, Herrnhut, Seifhernnersdorf, Ostritz und Zittau sowie in den Gemeinden Großhennersdorf, Mittelherwigsdorf, Oderwitz, Kottmar, Obercunnerdorf, Niedercun-nersdorf) ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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