Die Stadt Hainichen darf ab 1. Januar 2021 den Titel „Große Kreisstadt“ tragen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller beglückwünschte, pandemiebedingt, in einer Videobotschaft den Bürgermeister von Hainichen, Herrn Dieter Greysinger.
Innenminister Wöller: „Ich freue mich, dass Hainichen nun bald ‚Große Kreisstadt‘ wird und sich damit zu einem wichtigen Zentrum in der Region weiterentwickeln kann. Den ländlichen Raum zu unterstützen, heißt nicht nur Fördermittel für bestimmte Projekte auszureichen. Wichtig ist es auch, zeitgemäße Strukturen zu schaffen, die die Selbstverwaltung einer ganzen Region tragen und entwickeln.“
Mit der Erklärung zur „Großen Kreisstadt“ verbunden ist die Übertragung von weiteren Aufgaben, die anderenfalls dem Landkreis obliegen würde, wie der Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der Gewerbeordnung, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
Als Ausgleich steht einer Großen Kreisstadt eine höhere Zuweisung nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz zu. Darüber hinaus führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“. Die Bezeichnung Große Kreisstadt kann auf der Ortstafel verwendet werden.
Hainichen ist die inzwischen 53. Große Kreisstadt im Freistaat.
Der Stadtrat tagt: Die Fortsetzung der ersten November-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung
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