Bei einer am Torgauer Elbufer geborgenen, toten Wildente hat sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus H5N8 bestätigt. Das teilte das Friedrich-Loeffler-Institut nach Untersuchung des Tierkörpers heute (19.11.20) dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen mit. Dabei handelt es sich um die erste amtliche Feststellung der Wildvogelgeflügelpest in Nordsachsen in diesem Jahr.

Die Geflügelpest, auch „Vogelgrippe“ genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln zu schweren Erkrankungserscheinungen und massenhaftem Verenden führen kann. Mit weiteren Fällen der Geflügelpest insbesondere in der Nähe von Gewässern ist zu rechnen. Hinweise auf eine Übertragung der aktuell nachgewiesenen Geflügelpestviren auf den Menschen gibt es laut Friedrich-Loeffler-Institut nicht.

Um das Risiko der Ansteckung von Geflügelbeständen zu minimieren, fordert das Landratsamt Nordsachsen alle Geflügelhalter dazu auf, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierfür sind die Hygienemaßnahmen zur Abschirmung und Seuchenprävention zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dazu gehört vor allem, jeglichen Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu unterbinden.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen können. Der bauliche Zustand der Stallungen sollte überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Schadnager sind regelmäßig zu bekämpfen, Ein- und Ausgänge zu den Ställen zu sichern.

Das Personal sollte betriebseigene Schutz- oder Einwegkleidung benutzen, regelmäßig die Hände waschen und die Schuhe desinfizieren. Ein Informationsblatt mit detaillierten Ausführungen zu Schutzmaßnahmen ist auch online beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter www.landkreis-nordsachsen.de zu finden.

Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. An Halter von bereits angezeigten Geflügelbeständen wird appelliert, die gemeldete Anzahl der Tiere zu aktualisieren.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, den Fund von toten Wildvögeln zu melden, um die Früherkennung der Seuche zu forcieren und Infektionsketten zu vermeiden. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ist dazu unter der Telefonnummer 03421-7585202 erreichbar. Nach Dienstschluss kann in dringenden Fällen die Integrierte Rettungsleitstelle telefonisch unter 0341-55004 4000 kontaktiert werden.

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