Der erneute Lockdown belastet Unternehmen zahlreicher Branchen erheblich. Um ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation bei notwendigen Investitionen zur Seite zu stehen, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Voraussetzungen für die Investitionsförderung gelockert. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW RIGA) wurde neu erlassen.
„Damit erhalten unsere sächsischen Unternehmen den jetzt so notwendigen Konjunkturimpuls“, betont Wirtschaftsminister Martin Dulig. „Die aktuellen Einschränkungen insbesondere für die Tourismuswirtschaft verschärfen die wirtschaftliche Lage. Die Richtlinie trägt dazu bei, dass sächsische Regionen infolge der Corona-Pandemie nicht ins Hintertreffen geraten, sondern ihren Aufholprozess im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland erfolgreich fortsetzen können.“
So hat der Freistaat Sachsen für gewerbliche Investitionen die Förderbedingungen bis Ende 2021 hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des Investitionsvolumens großzügiger gefasst. Zusätzlich werden Projektzeiträume flexibler gehandhabt, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben. Weiter können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Modernisierung des Produktionsprozesses und Investitionen großer Unternehmen mit Hilfe der „Zweiten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ vorübergehend stärker gefördert werden.
Für bereits vorhandene touristische Betriebsstätten setzt der Freistaat spezifische Anforderungen an Investitionsvorhaben außer Kraft. So sind zum Beispiel Klassifizierungen und Zertifizierungen für touristische Angebote nicht mehr nachzuweisen. Dies gilt für Anträge bis Ende März 2021. Wie bisher bleibt die Förderung für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus auf die sächsischen Landkreise beschränkt.
Hintergrund:
Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte.
Der Fördersatz beträgt abhängig von der Größe des Unternehmens bis zu 30 Prozent, im Landkreis Görlitz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Programm wird zu gleichen Teilen vom Bund und vom Freistaat Sachsen finanziert. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank entgegen.
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