Heute wird im Bundesratsplenum der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik der EU Mitgliedstaaten diskutiert. Europaministerin Katja Meier spricht sich im Bundesrat für eine humane und solidarische Lastenverteilung zwischen den EU Mitgliedstaaten, aber auch für Solidarität gegenüber den Menschen in Not an den EU Außengrenzen aus. Dies gilt auch für eine Zusammenarbeit in der Seenotrettung, die zukünftig zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren partnerschaftlich und in gegenseitigem Respekt europäisch koordiniert werden soll.
Europaministerin Katja Meier: „Wir müssen uns fragen: Zu wieviel Solidarität ist Europa heute fähig? Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander und Solidarität gegenüber den Menschen sind wesentlich für die Europäische Union. Schauen wir uns die Situation von Geflüchteten und Zugewanderten an den EU Außengrenzen an, sehen wir viel menschliches Leiden und wir sehen Menschen, die im Mittelmeer und im Atlantik ertrinken. Wir sehen, dass die Solidarität der Europäischen Union nicht alle erreicht. Das müssen und das wollen wir ändern.“
Im Rahmen einer sich verändernden europäischen Migrations- und Asylpolitik werden Fragen der Rechtsstaatlichkeit aufgeworfen. So sind eine deutliche Ausweitung von Grenzverfahren (schnelles Asylverfahren und Rückkehrverfahren) angedacht. Bei dieser Verfahrensweise können insbesondere vulnerable, besonders schutzbedürftige Geflüchtete erst gar nicht erkannt werden. Aufgrund der weitreichenden Gewalterfahrungen in den Herkunftsländern und auf der Flucht sollten lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete als „besonders schutzbedürftig“ anerkannt werden.
Europa- und Justizministerin Katja Meier: „Mir als Europa- und Justizministerin sind die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien ein besonders wichtiges Anliegen. In den vorgeschlagenen Verfahren müssen die Geflüchteten ein Individualrecht auf Asyl formulieren können und ihre besondere Schutzbedürftigkeit muss in einem eigenen Clearingprozess erkannt werden. Das gilt auch für Screenings vor der Einreise und für die Grenzverfahren.“
Zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien gehören beispielsweise in allen Schritten des Asylverfahrens und auch nach der Ablehnung desselben ein freier und kostenloser Zugang zu unabhängigen Asylverfahrensberatungen, zu Anwältinnen und Anwälten, der Zugang zu Nichtregierungsorganisationen und ein effektiver Rechtsschutz.
Diese können bereits jetzt in den Grenzverfahren an den europäischen Außengrenzen selten bis gar nicht gewährleistet werden. Bei einer quantitativen und qualitativen deutlichen Ausweitung der Grenzverfahren ist mit einer weiteren Einschränkung dieser rechtsstaatlichen Prinzipien zu rechnen.
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