Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die bisherigen drei nach Altersgruppen getrennten Fachkraftausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege zu einer altersgruppenübergreifenden Ausbildung zusammengeführt: der Pflegefachfrau bzw. dem Pflegefachmann. Das Gesetz sieht Verbesserungen für Ausbildungsbetriebe, Pflegeschulen und Auszubildende vor.
Derzeit absolvieren 3.049 Auszubildende die generalistische Pflegeausbildung in insgesamt 803 Einrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung. Damit liegt die Zahl der Azubis im Durchschnitt der letzten fünf Jahre für die getrennten Pflegeausbildungen. Mit 1.572 Auszubildenden sind die Krankenhäuser die am stärksten vertretenen Träger der praktischen Ausbildung, gefolgt von stationären Pflegeeinrichtungen mit 1.083 Auszubildenden. Ambulante Pflegedienste in Sachsen kommen auf 394 Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung.
Staatsministerin Petra Köpping: „Ich freue mich, dass wir in Sachsen die hohen Ausbildungszahlen in der Pflegeausbildung halten konnten. Die Corona-Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, welche wichtige Arbeit gut ausgebildete Pflegekräfte leisten. Solche Fachkräfte brauchen wir mehr denn je.“
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