Alle wichtigen Fragen rund um die „Soziale Erhaltungssatzung Eutritzsch“ können Leipzigerinnen und Leipziger bei einer digitalen Informationsveranstaltung am Dienstag, 1. Dezember, von 18 bis 19.30 Uhr klären. Expertinnen und Experten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung sowie des Mietervereins Leipzig e.V. informieren in einem Online-Forum zu den Gründen für die Sozialen Erhaltungsgebiete, zum Leipziger Ausbaustandard und der Abgrenzung von Sozialen Erhaltungssatzungen zum Mietrecht.
Die Veranstaltung wird unter leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung live übertragen. Per Kommentarfunktion und via E-Mail an soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de können während der Diskussionsrunde Fragen an das Podium gerichtet werden.
Seit dem 5. Juli gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen. Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und in Wohnungen verursacht werden.
Vorhandener Wohnraum darf in Sozialen Erhaltungsgebieten nicht in einer Weise verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist. Darum müssen bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben vorab seitens der Stadt genehmigt werden.
Nähere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.
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