Die Freien Demokraten unterstützen den Aufruf von Sozialministerin Köpping, Vorschläge für eine Verbesserung des Sächsischen Bestattungsgesetzes einzureichen. Diese können bis zum 17.01.2021 unter bürgerbeteiligung.sachsen.de eingereicht werden.
Dazu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende Philipp Hartewig: „Die Initiative der Staatsregierung ist zu begrüßen. Das derzeitige Bestattungsgesetz ist antiquiert und reformbedürftig. Es steht nicht für Selbstbestimmung auch nach dem Tod. Angefangen vom Friedhofszwang über digitalen Nachlass bis zur Grabsteingestaltung ist es wichtiger denn je, dass die Politik die besten Rahmenbedingungen für mehr Freiheiten rund um den eigenen Tod schafft. Dazu gehört auch eine breite öffentliche Debatte im Vorfeld der Neunovellierung.
Es muss zunächst der Friedhofszwang abgeschafft werden, sodass die Asche Verstorbener auch auf Grundstücken der Angehörigen oder in der freien Natur verstreut werden kann. Die Kremierung muss in diesem Zuge selbstverständlich verpflichtend bleiben. Weiterhin müssen alternative Bestattungsmethoden erleichtert werden, wie beispielsweise Flussbestattungen. Auch sind die Kommunen zu motivieren, mehr Friedwälder in Sachsen einzurichten.
Die meisten alternativen Bestattungsmethoden sind klar mit den allgemeinen Pietätsgrundsätzen vereinbar und Totenasche ist steril. Für Betroffene und deren Angehörigen stellen die Verbote dieser Methoden oft ein emotionales Thema dar. Eine dann geltende Bestatterpflicht bis einschließlich der Kremierung ist ausreichend, um eine ordnungsgemäße und würdevolle Bestattung sicherzustellen.“
Zur Grabsteingestaltung erklärt der Rechtsreferendar abschließend: „Die einzelnen Friedhofsordnungen bieten oft nur begrenzten Gestaltungsspielraum – lassen meist beispielsweise keine Bilder oder besondere Materialien an Grabsteinen zu. Diese sind nicht im Sächsischen Bestattungsgesetz geregelt, sondern werden vom jeweiligen Friedhofsträger aufgestellt.
Insbesondere die kirchlichen Friedhofsträger sollten ihre (Muster-)Satzungen zur Grabsteingestaltung entsprechend anpassen. Humorvolle und interaktive Gestaltungen beispielsweise mit Video- oder Fotobildschirmen sollten erlaubt werden, soweit der würdevolle Charakter einer Grabstätte gewahrt bleibt. Für Freie Demokraten gilt konsequent: Freiheit von Anfang bis Ende.“
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