Das Chemnitzer Modell kann weiter wachsen: Rund 60 Millionen Euro Fördermittel fließen in die 2. Ausbaustufe des Chemnitzer Modells. Die Mittel stehen für den Ausbau der bestehenden Eisenbahnstrecke von Chemnitz über Thalheim nach Aue und deren Verknüpfung mit dem Chemnitzer Straßenbahnnetz zur Verfügung.
Die entsprechende Fördermittelzusage für das Vorhaben hat der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen jetzt vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhalten. Rund 32 Millionen Euro wurden für 2020 bewilligt und rund 28 Millionen Euro wurden für 2021 in Aussicht gestellt. Die Förderung entspricht 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
„Das Chemnitzer Modell ist eines der wichtigsten ÖPNV-Neubauvorhaben im Freistaat und ein hervorragendes Beispiel für die Mobilität der Zukunft – ein umsteigefreies und damit einfaches Reisen zwischen Stadt und Region. Solche innovative, kunden- und umweltfreundliche Verknüpfungen, wie hier mit dem Chemnitzer Umland, stärken die Attraktivität des ÖPNV und somit das Gesamtsystem der Nahmobilität“, erklärt Verkehrsminister Martin Dulig.
Das Prinzip ist die Verknüpfung von Straßen- und Eisenbahnnetz: Die Fahrzeuge rollen aus dem Umland direkt ins Chemnitzer Stadtzentrum. Mit der Umsetzung der 2. Ausbaustufe soll ein umsteigefreies Verkehrsangebot von der Chemnitzer City über Thalheim nach Aue sowie weiteren Kommunen (z.B. Burgstädt) realisiert werden.
Alle Verkehrsstationen, ÖPNV/SPNV-Zugangsstellen und Fahrzeuge sind barrierefrei zugänglich. Nach Fertigstellung des ersten Teilabschnittes Straßenbahn Ende 2017 wurde im vergangenen Jahr mit dem 2. Teilabschnitt, dem Ausbau der Strecke in Richtung Thalheim und Aue, begonnen.
Grundlage für die Förderung des Vorhabens ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV). Die Maßnahme wird mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert, die die Bundesrepublik Deutschland bereitstellt. Mit 15 Prozent wird das Vorhaben aus Landesmitteln gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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