Unter dem Motto „Versammlung für die Freiheit“ war für Samstag, 7. November 2020, 13 bis 20 Uhr, eine Versammlung einer natürlichen Person mit etwa 20.000 Teilnehmern angezeigt. Im Zuge des Kooperationsgesprächs wurde diese Zahl auf 16.000 korrigiert. Nach Prüfung der Rechtslage kann die ursprünglich auf dem Augustusplatz angemeldete Versammlung entsprechend der im Bescheid genannten Beschränkungen auf den Parkplätzen im Bereich Neue Messe durchgeführt werden.
Weitere kleinere Versammlungen anderer Anmelder im selben Kontext im Innenstadtbereich können mit konkreter Flächenzuweisung nach derzeitiger Lageeinschätzung stattfinden.
Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel kann nach Paragraf 15 Abs. 1 SächsVersG durch die zuständige Behörde von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Zur Unversehrtheit der Rechtsordnung zählen auch die Regelungen der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie die hiernach erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Durchführung der „Versammlung für die Freiheit“ könnte unter Berücksichtigung des durch das Gesundheitsamt vorgegebenen Flächenschlüssels (6 Quadratmeter pro Person) nur unter schwerwiegender Einschränkungen Dritter im Bereich des Augustusplatzes stattfinden. Eine entsprechend ausreichende Fläche, bei der insbesondere die Abstandregelungen eingehalten werden können, steht im Bereich der Neuen Messe zur Verfügung.
Auflagen sind demnach unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß Corona-Schutz-Verordnung sowie die Verbote des Mitführens pyrotechnischer Erzeugnisse. Fahnenstangen, Transparenthaltestangen und Haltestangen für Trageschilder müssen aus Weichholz und Vollmaterial sein. Dabei darf die Gesamtlänge zwei Meter nicht überschreiten und der Durchmesser (Rundhölzer) bzw. die Kantenlänge (Kanthölzer) 3 Zentimetern nicht überschreiten.
Bei der Verwendung mitgeführter Kerzen ist dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinerlei Personen- oder Sachschäden kommt. Es sind ausschließlich handelsübliche Kerzen zu verwenden. Das Abwerfen von Flugblättern, Zeitschriften, sonstigen Publikationen oder ähnlichem während der Versammlung ist untersagt.
Derzeit liegen der Stadt Leipzig als zuständiger Versammlungsbehörde für den 7. November insgesamt 27 Versammlungsanzeigen für den Innenstadtring vor. Den Leipzigerinnen und Leipzigern wird unter Beachtung des Infektionsschutzaspektes und aufgrund der zahlreichen Teilnehmer empfohlen am Samstag die Innenstadt zu meiden. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen auch in Leipzig wurde bei den Kooperationsgesprächen mit den verschiedenen Anmeldern explizit auf die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hingewiesen, die zum Ziel hat, die Kontakte um 75 Prozent zu verringern.
Beschränkungsbescheide enthalten zudem die Beschränkung, dass im Zuge der Beschränkungsverlesung die Teilnehmer hinsichtlich der Einhaltung dieser Regelungen zu sensibilisieren sind. Inwiefern sich mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen und etwaigen Allgemeinverfügungen zusätzliche Beschränkungen ergeben, bleibt abzuwarten.
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