Trotz aller bisherigen Maßnahmen steigt die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident/-innen der Länder haben daher am 28. Oktober den Beschluss gefasst, dass u.a. Theater, Opern und Konzerthäuser geschlossen werden. Die Landesregierung hat diesen Beschluss in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 rechtsverbindlich umgesetzt. Von dieser Verordnung ist auch das Gewandhaus betroffen.
Die Schließung des Gewandhauses trat gestern – 2. November 2020 – in Kraft und wird bis zum 30. November aufrechterhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund entfällt leider auch das Benefizkonzert am 28. November.
Sollten Sie bereits ein Ticket für das Benefizkonzert gebucht haben, wird das Gewandhaus gesondert auf Sie zukommen.
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