In Sachsen sind alle Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) anzuzeigen. Dies regelt die Allgemeinverfügung vom 20.10.2020 der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest.

Das LÜVA verantwortet dann gemäß der geltenden Erlasslage des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt die Entsorgungsmaßnahmen. Dabei wird das LÜVA ab sofort im Rahmen der Möglichkeiten durch die Straßenmeistereien unterstützt, die im Auftrag des LÜVAs tote Wildschweine im Straßenbereich einsammeln und der ordnungsgemäßen Beprobung und Entsorgung zuführen.

Hintergrund

Aktuelle Ausbruchsmeldungen (u. a. ) zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden sich auf den Seiten des Tierseucheninformationssystems, betrieben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Friedrich-Löffler-Institut: https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx
Hausschweine sind bisher nicht betroffen (Stand 20.11.2020).

Jagdausübungsberechtigte haben jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig (LÜVA) anzuzeigen und nach ihren Möglichkeiten bei der Kennzeichnung, der Entnahme von Proben sowie der Bergung und Beseitigung nach näherer Weisung durch das LÜVA mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden.

Die anfallenden Tierkörper sind ohne Ausnahme über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung in Lenz (Landkreis Meißen) entsorgen zu lassen. Die Beprobung sowie die Entsorgung werden durch das LÜVA organisiert.

Für die Meldung erhält der Jagdausübungsberechtigte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €/Fund bzw. krank erlegtem Wildschwein vom Freistaat Sachsen (Beantragung über das LÜVA).

Für die Unterstützung des LÜVAs bei der Bergung und Beseitigung durch den Jagdausübungsberechtigten nach Weisung wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von weiteren 30 €/ Fund bzw. krank erlegtem Wildschwein vom Freistaat Sachsen (Beantragung ebenfalls über das LÜVA) gewährt.

Für die Meldung tot aufgefundener Wildschweine kann zudem jedermann die Tierfund-App (https://www.tierfund-kataster.de/ bzw. in den App-Stores) nutzen, die den Fundort an das LÜVA übermittelt.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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