Die Zahl der Infektionen liegt heute bei 492 (+ 17 zum Vortag). Das sind fortlaufend alle Infektionen, die seit Anfang März 2020 im Kreisgebiet nachgewiesen wurden. Darunter sind 129 Personen, die aktuell mit dem Virus Covid-19 infiziert sind. In den vergangenen Tagen sind zwei Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Somit steigt die Zahl der Todesfälle im Landkreis Leipzig auf sechs. In Quarantäne befinden sich derzeit 700 Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit 517 Personen.
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen beträgt nun 51,9.
Die folgenden verschärften Maßnahmen gelten somit verpflichtend und mindestens für die kommenden sieben Tage (mindestens bis 2. November):
– Feierlichkeiten ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zulässig
– Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungsstätten sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum, ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen
– Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen (z.B. Bushaltestellen, Spielplätze, Wochenmärkte), auch bei Versammlungen
– Sperrstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages in Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. Kein Alkoholausschank
– Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts
– Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr
– Max. 100 Teilnehmer bei Veranstaltungen, Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein neues Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist.
– Wenn der Inzidenzwert von 50 nicht binnen zehn Tagen unterschritten wird, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen beschränkt
Wenn der Wert beispielsweise am morgigen Dienstag unter 50 liegt, bleiben die verschärften Maßnahmen trotzdem gültig. Die Auflagen können nur gelockert werden, wenn im Landkreis Leipzig der Inzidenzwert sieben Tage in Folge jeden Tag unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern liegt.
Wenn der Inzidenzwert von 50 nicht binnen zehn Tagen unterschritten wird, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen beschränkt.
Quarantäne wird ausgesprochen für Personen mit höherem Infektionsrisiko (Kategorie I). Dazu gehören beispielsweise Personen im Umfeld eines bestätigten COVID-19-Falls z.B.
- mit mind. 15-minütigem Gesichts-Kontakt, dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt
- mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten
- die einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren (die Bewertung des Risikos erfolgt durch das Gesundheitsamt)
- in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation (z.B. Kitagruppe, Schulklasse) unabhängig von der individuellen Risikoermittlung
- medizinisches Personal mit Kontakt ohne adäquate Schutzkleidung
- Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText3
Konktaktpersonen aus dem Umfeld einer infizierten Person, müssen leider auch bei einem negativen Corona-Test in der Absonderung bleiben. Hier besteht eine konkrete Infektionsgefahr. Bei den Reiserückkehrern aus Risikogebieten bestand „nur“ die höhere Gefahr auf eine infizierten Person zu treffen. Weil es hier um einen Verdacht handelt, kann die Quarantäne auch nach einen negativen Test beendet werden.
In Bezug auf die Corona-Krise kursieren derzeit viele Gerüchte. Bitte vertrauen Sie nur seriösen Quellen und Medien. Teilen Sie keine fragwürdigen Inhalte. Vor Spekulationen sind auch Sie selbst und ihre Angehörigen nicht gefeit. Schützen Sie sich auch „digital“!
Allgemeines
Hausärzte entscheiden über Tests: Sollte ein Verdacht auf eine Coronavirusinfektion bestehen, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt telefonisch an und leisten den Weisungen Folge.
Getestet werden i.d.R. nur Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus. Dies sind Personen, die Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber aufweisen bzw. innerhalb der letzten 14 Tage direkten Kontakt zu bestätigten Erkrankten hatten.
Das Robert-Koch-Institut erklärt: Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. (Stand: 28.04.2020)
Wer sich für Übertragungswege, Krankheitsverläufe und Verteilung nach Altersgruppen interessiert findet auf der Seite des Robert-Koch-Instituts einen Steckbrief der Coronavirus-Erkrankung
Ebenfalls auf der Seite des Robert-Koch-Institut sind die übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Bundesland und Landkreis unter COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de) dargestellt. Eine noch detailliertere Analyse gibt es im täglichen Lagebericht des RKI
Für Sachsen finden Sie weitere Informationen auf: https://www.coronavirus.sachsen.de/ oder auch unter https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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