Landkreis Nordsachsen nun Risikogebiet: Da mit dem gestrigen Tage im Landkreis Nordsachsen der Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird, gilt der Kreis nun als Risikogebiet. Der Freistaat regelt in seiner ab Samstag geltenden neuen Corona-Schutz-Verordnung viele Maßnahmen, um die Infektionszahlen in den Risikogebieten zu senken. Ergänzend steht eine Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen in Erwartung.

Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 24. Oktober 2020

Das Sozialministerium des Freistaates Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 24. Oktober gilt. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen sind in der Verordnung weit-reichende Maßnahmen zur Senkung der Infektionen verankert, vor allem für die Regionen, in denen die Inzidenzwerte von 35/50 überschritten werden. Diese Regelungen gelten in erster Linie für Gastronomie, Ver-anstaltungen, Maskenpflicht in Schulgebäuden (außer Unterricht).

Sie finden die Datei „Corona-Schutz-Verordnung ab 24. Oktober 2020“ zum Herunterladen auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch

Hinweise für Gastronomie

Da der Inzidenzwert von 50 im Landkreis Nordsachsen überschritten ist, sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung ab Samstag, dem 24. Oktober 2020, vorerst unter anderem folgende Regeln auch für die Gastronomie in Delitzsch vor:

  • Kontaktnachverfolgung, also Registrierung Ihrer Gäste. Beachten Sie §7, Abs. 3, Nr. 1, wo genau beschrieben ist, welche Daten Sie erheben müssen und wie lange Sie diese aufbewahren müssen.
  • Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr (in dieser Zeit auch kein Alkohol-ausschank, etwa durch Tankstellen)
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung der Servicekräfte
  • Familien- und Freundesfeiern nur bis max. zehn Personen.

Gäste möchten wir bitten, bei den Registrierungen keine Phantasiedaten anzugeben. Sie würden damit die Arbeit der bereits seit Monaten extrem geforderten Gesundheitsämter zusätzlich erschweren.

Freistaat Sachsen

Hilfe zu Corona-Verordnungen online und telefonisch

(Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinver-fügung zur Anordnung von Hygieneauflagen: Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr, außer Feiertage.

Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, außer Feiertage)

Landkreis Nordsachsen

Fallzahlen/Hotline für Reiserückkehrer und Personen mit Symptomen

Der Landkreis Nordsachsen stellt täglich Fallzahlen nach Sozialräumen geordnet online. Sie finden diese auf https://www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html

Aktuell gelten mehr als 130 Personen als infiziert. Der Höchstwert vom April 2020 von rund 80 positiv Getesteten ist damit weit überschritten. Derzeit befinden sich rund 700 Menschen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Wer über Atemprobleme klagt, zudem zur Risikogruppe zählt oder Kontakt mit einer nachweislich an Corona erkrankten Person hatte, muss sich telefonisch beim Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen melden.

Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen oder zurückkehren, sind bis 72 Stunden nach Ankunft zu einem Corona-Test verpflichtet.

Die Corona-Hotline des Landkreises ist montags bis donnerstags 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar unter

  • 03421 758-5555 und
  • 03421 758-5556.

Telefonische Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer

  • Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank, Telefon: 0351 4910-1100
  • Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums: Telefon: 030 186150 und Telefon: 030 186151515 (für Unternehmen)

Betretungsverbot für Delitzscher Rathäuser

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Nordsachsen besteht für die Rathäuser der Stadt Delitzsch ab sofort ein Betretungs-verbot. Interessenten sollten versuchen, ihr Anliegen zuerst per Telefon zu klären:

  • 034202 67-0 Zentrale Rathaus
  • 034202 67-353 Zentrale Technisches Rathaus

Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich für:

  • Einwohnermeldeamt: 034202 67-243, 67-340, 67-341
  • Gewerbeamt: 034202 67-242
  • Bußgeldstelle: 034202 67-223, 67-118
  • Fundbüro: 034202 67-341

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Rathäusern ist zwingend erforderlich.

Stadtkasse ab 2. November geschlossen/Bargeldloser Zahlungsverkehr

Die Stadtkasse im Delitzscher Rathaus bleibt ab 2. November 2020 bis auf weiteres geschlossen. Zahlungen sollen ausnahmslos bargeldlos geleistet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug ausstehender Zahlungen durch die Stadtkasse.

Das entsprechende Formular kann auf www.delitzsch.de in der Rubrik „Rathaus online“ (Was erledige ich wo? -> E wie Einzugsermächtigung) abgerufen oder schriftlich bei der Stadtkasse beantragt werden.

Delitzscher Adventsmarkt abgesagt/Veranstaltungen vorerst ausgesetzt

Leider musste die Stadtverwaltung Delitzsch den Adventsmarkt 2020 absagen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachlesen unter https://www.delitzsch.de/absage_adventsmarkt_2020

Auch andere Veranstaltung hat die Stadtverwaltung vorerst ausgesetzt. Am Dienstag, dem 27. Oktober 2020, findet im Bürgerhaus unter Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung für angemeldete Personen ein Bürgerdialog zum Thema Badstandort Elberitzstraße statt.

Freizeiteinrichtungen weiterhin geöffnet

Tiergarten, Bibliothek (BAL) und Barockschloss in Delitzsch haben weiterhin geöffnet. In der BAL und im Museum Barockschloss Delitzsch dürfen sich ab sofort noch zehn Personen gleichzeitig aufhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

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