Der Student/-innenRat der Universität Leipzig kritisiert die ausbleibenden Erleichterungen für Studierende im Wintersemester. Für das Wintersemester sind an der Universität Leipzig keine Erleichterungen in Sicht. Begründet wird dies von der Universität unter anderem mit hybriden Lehrformaten und einer besseren Semestervorbereitung.
Laut aktuellem Hygienekonzept der Universität Leipzig wird allerdings spätestens bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 die Universität wieder in einen Minimalbetrieb versetzt. Die unzureichenden Maßnahmen der Universität wurden am 27.10. im Plenum des Student/-innenRats per Beschluss kritisiert.
Dazu Paul Reinhardt, Referent für Hochschulpolitik im StuRa der Universität Leipzig: „Auch dieses Wintersemester wird außergewöhnlich, unabhängig davon was das Rektorat gerne behauptet. Dieses verzichtet allerdings darauf Erleichterungen in die Wege zu leiten. Einzig und allein Prüfungen über die Bühne zu bringen scheint im Fokus zu liegen. Die Studierenden werden dabei einfach im Regen stehen gelassen!“
„Es zeigt sich erneut, dass die Uni Leipzig nicht aufgrund ihrer Studierendenfreundlichkeit, sondern hauptsächlich wegen der attraktiven Stadt einen so großen Zustrom erfährt. Das Rektorat ruht sich auf diesem Standortvorteil seit Jahren aus. Gerade jetzt, wo das universitäre Leben nahezu lahmgelegt ist, macht es uns sprachlos, dass die Universität keinen Millimeter auf die Studierenden zugeht und für Erleichterungen sorgt. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums ist für viele unserer Kommiliton/-innen unter diesen Umständen gefährdet.“, so Felix Fink, Referent für Lehramt des StuRas.
Abschließend ergänzt Nico Eisbrenner, ebenfalls Referent für Hochschulpolitik im StuRa: „Die Technische Universität Dresden geht im Gegensatz zur Uni Leipzig mit gutem Beispiel voran: Dort werden sämtliche Prüfungsversuche als Freiversuche gewertet, das Semester kann auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden und Wiederholungsfristen sind ausgesetzt. Da die TU Dresden und die Uni Leipzig bekanntermaßen beide dem gleichen Hochschulgesetz unterliegen, sollten diese Maßnahmen auch hier möglich sein. Wir fordern diese Beschlüsse daher auch für unsere Universität!“
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