Die weitere Verbesserung der Infrastruktur in der Lausitz ist ein wichtiger Aspekt im Zuge der Strukturentwicklung, um eine nachhaltige Zukunft für die Industrie- und Energieregion zu gestalten. In der Region selbst werden Ideen, Strategien und Perspektiven entwickelt, um eine Verbesserung der Infrastrukturanbindung zu erreichen. Für die Menschen und für die Unternehmen bedeutet die vorgesehene weitere verkehrliche Vernetzung in Kombination mit dem geplanten weiteren Ausbau der Wissenschafts- und Forschungslandschaft eine deutliche und wichtige Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen.
Das im August dieses Jahres in Kraft getretene „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ enthält neben Schienenprojekten wie der Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Görlitz-Bundesgrenze und Berlin-Cottbus-Görlitz u.a. auch drei Straßenbauprojekte in der sächsischen Lausitz.
Neben dem Ausbau und der Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 4 zwischen dem Autobahndreieck Dresden-Nord (A 13) und der Bundesgrenze D/PL und dem Aus- und Neubau der Bundesstraßenverbindung Mitteldeutschland-Lausitz (MiLau) ist auch der Aus- und Neubau der Bundesstraßenverbindungen zwischen der A 4 und der A 15 enthalten.
Die Bundesstraße B 115 soll durch den Neubau der Ortsumfahrungen Kodersdorf und Krauschwitz noch leistungsfähiger werden. Für beide Maßnahmen wird derzeit die Vorplanung (Variantenuntersuchung inklusive Umweltuntersuchungen) erstellt. Im Zuge der B 156 ist die Umfahrung von Malschwitz/Niedergurig und Bluno geplant.
Für die Ortsumgehung Malschwitz/Niedergurig läuft derzeit bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) das Planfeststellungsverfahren. Die Ortsumgehung Bluno befindet sich im Stadium der Vorplanung. Das Strukturstärkungsgesetz sichert die Finanzierung mit Mitteln des Bundes bis 2038 ab.
Für ein weiteres aus der Region gefordertes Vorhaben, die Verlängerung der B 178 – zwischen der A 4, Anschlussstelle Weißenberg, bis zur A 15 in Brandenburg sieht das sächsische Verkehrsministerium keine Realisierungschance. Das Vorhaben wurde mit dem Ziel, die regionale Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Lausitz durch eine verbesserte Anbindung in Richtung Ballungsraum Berlin (bzw. auch Cottbus) mittels Bau einer neuen leistungsfähigen Straßentrasse zu befördern, an die sächsische Staatsregierung herangetragen.
Ausgehend davon hat das SMWA das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der B 178n nach Norden beauftragt. Im Rahmen der Studie wurden die verkehrliche Wirkung, Umweltauswirkungen, Raumwiderstände und Wirtschaftlichkeit geprüft. Der Entwurf der Machbarkeitsstudie wurde Ende 2019 vorgelegt, zwischenzeitlich geprüft, überarbeitet und ergänzt.
„Ein solches Gutachten ist die Grundlage für eine solide Planung bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es jedoch für einen Straßenneubau aus umweltfachlicher, wirtschaftlicher und verkehrlicher Sicht keinerlei Grundlage gibt. Nach den bisher erfolgten Abstimmungen mit dem Land Brandenburg zeichnet sich auch von dieser Seite keine Unterstützung für ein solches Vorhaben ab“, so Staatssekretär Hartmut Mangold.
Aus umweltfachlicher Sicht weist die für die Machbarkeitsstudie entwickelte Variante der B 178n die geringstmögliche Betroffenheit für die Schutzgebiete auf. Dennoch wären trotz dieser Eingriffsminimierung sieben Naturschutzgebiete mit europäischem Schutzstatus und das UNESCO-Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ direkt betroffen.
„Die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Umweltrisiken sind damit als so hoch einzuschätzen, dass auch mit bestens aufbereiteten Unterlagen kaum Aussicht auf eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit für eine neue „gebietszerschneidende“ Straße bestehen würde“, so Mangold weiter.
Die überschläglich ermittelten Investitionskosten für die rund 70 km lange Baustrecke betragen nach heutigem Kenntnisstand mindestens 410 Millionen Euro. Der ermittelbare Nutzen liegt damit deutlich unter den aufzuwendenden Kosten.
Hinsichtlich Kapazität und Leistungsfähigkeit des vorhandenen Bundes- und Staatsstraßennetzes liegen in der betrachteten Region keine Engpässe vor.
Die derzeitige Auslastung der vorhandenen Bundesstraßen B 96, B 156 und B 115 liegt mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 4.000 bis 6.000 Fahrzeugen täglich unter dem durchschnittlichen Wert für Belastung von Bundesstraßen außerhalb von Ortslagen, der 2018 bei ca. 7.500 Kfz/24h lag. Die von den Befürwortern erwartete großräumige Verlagerung von überregionalen grenzüberschreitenden Verkehren auf die B 178n südlich der BAB 4 bis zur Bundesgrenze D/PL und D/CZ wurde durch die Verkehrsuntersuchung der Machbarkeitsstudie nicht bestätigt.
Die Planungen für die beiden noch zu bauenden Abschnitte der Bundesstraße 178 zwischen Nostitz und der Autobahn 4 werden indes weiter fortgesetzt. Für den Neubau der Bundesstraße 178 zwischen Nostitz und der Autobahn 4 (Abschnitt 1.1) erwartet das SMWA, dass die Unterlagen zum Vorentwurf von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.
Anschließend werden die Unterlagen dem Bund übermittelt. Nach dem sogenannten Gesehen-Vermerk können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren dann so aufbereitet werden, damit in der Landesdirektion Sachsen das Verfahren fortgesetzt werden kann. Die Dauer hängt davon ab, mit welchem Ergebnis die Auslegungen und Erörterungen durchgeführt werden.
Der Neubau der B 178 zwischen Niederoderwitz bis Oberseifersdorf (Abschnitt 3.3) befindet sich ebenfalls im Planfeststellungsverfahren in der LDS. Die sächsische Straßenbauverwaltung hofft, noch in diesem Jahr den Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Nach erfolgter Auslegung der Planfeststellungsunterlagen und erlangter Bestandskraft, d.h. es sind keine Klagen beim Verwaltungsgericht eingegangen, soll zügig die Ausführungsplanung veranlasst und ausgeschrieben werden. Unter optimalen Bedingungen könnte dann 2022 mit dem Bau begonnen werden.
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